
Die Selbstverwaltung/Verwaltungsrat der Continentale BKK
Der Verwaltungsrat
der Continentale BKK setzt sich aus 22 ehrenamtlichen Vertretern, je 11 Vertreter der Arbeitgeber und 11 Vertreter der Versicherten, zusammen.
Die Krankenversicherung in Deutschland ist einem eigenständigen Verwaltungsträger mit der Rechtsform der Körperschaft des öffentlichen Rechts übertragen.
Die Aufgaben des Verwaltungsrates sind im Sozialgesetzbuch und der Satzung der BKK geregelt.
Die Aufgaben umfassen unter anderem
- die Satzung und sonstiges autonomes Recht zu beschließen
- alle Entscheidungen zu treffen, die für die BKK von grundsätzlicher Bedeutung sind
- den Haushaltsplan festzustellen
- über die Entlastung des Vorstandes wegen der Jahresrechnung zu beschließen
- den Vorstand zu wählen und zu überwachen
Der Vorsitz im Verwaltungsrat
… wechselt zur Amtsperiode jährlich zwischen den alternierenden Vorsitzenden, der Versichertenvertretung und der Arbeitgebervertretung.
Der Vorstand
… führt das laufende Verwaltungsgeschäft entsprechend den Vorgaben des Verwaltungsrates. Außerdem vertritt er die Continentale BKK gerichtlich sowie außergerichtlich.
Die Ausschüsse
… bereiten die Arbeit des Verwaltungsrates und des Vorstands vor. Zurzeit gibt es bei der BKK
- den Personalausschuss
- den Satzungsausschuss und
- den Widerspruchsausschuss
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