Soldaten auf Zeit (SaZ)
Nach dem aktiven Dienst
Für Soldaten auf Zeit beginnt nach dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst ein neuer Lebensabschnitt. Entscheidungen müssen gefällt werden, wie z. B. die Wahl der richtigen Krankenversicherung.
Unabhängig von Ihrem weiteren beruflichen Werdegang hat die Continentale BKK eine Lösung für Ihren Kranken- und Pflegeversicherungsschutz.
Nachfolgend zeigen wir Ihnen den Versicherungsschutz für Ihre verschiedenen möglichen Lebenssituationen nach dem Dienstzeitende.
Arbeitnehmer
Wenn Sie eine Beschäftigung aufnehmen, sind Sie in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung versicherungspflichtig. Liegt Ihr Jahreseinkommen als Arbeitnehmer über 66.600 Euro brutto, können Sie sich als Arbeitnehmer freiwillig versichern.
Der Beitragssatz zur Krankenversicherung inklusive Zusatzbeitrag beträgt 16,8 % und zur Pflegeversicherung 3,4 % (4,0 % für Kinderlose). Grundsätzlich teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber die Beiträge.
Selbstständige oder freiberufliche Tätigkeit
Wenn Sie eine selbstständige oder freiberufliche Tätigkeit aufnehmen, können Sie sich freiwillig bei der Continentale BKK kranken- und pflegeversichern. Für die Berechnung der Beiträge berücksichtigen wir Ihre gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Dazu gehören alle Einnahmen, die zur Bestreitung des Lebensunterhaltes bestimmt sind und zwar unabhängig davon, wie die Einnahmen steuerlich behandelt werden.
Der Beitragssatz zur Krankenversicherung für selbstständig Tätige beträgt inklusive Zusatzbeitrag 15,40 %. Selbstständig Tätige sind grundsätzlich ohne Anspruch auf Krankengeld versichert. Jedoch kann der Anspruch ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit hinzugewählt werden, dann beträgt der Beitragssatz 16,00 %. Die Pflegeversicherung kostet 3,4 % (4,0 % für Kinderlose). Diese Beiträge zahlt das Mitglied allein. Auf die Beiträge, die für Übergangsgebührnisse zu zahlen sind, besteht Anspruch auf einen Zuschuss von 50 % gegenüber dem Bundesverwaltungsamt (BVA).
Studierende unter 30 Jahre
Sie haben Ihr 30. Lebensjahr noch nicht vollendet und studieren an einer staatlich anerkannten Hochschule oder Fachhochschule? Dann sind Sie in der Kranken- und Pflegeversicherung versicherungspflichtig. Die monatlichen Beiträge betragen in der Krankenversicherung 106,19 Euro, in der Pflegeversicherung 29,07 Euro (für Kinderlose 34,20 Euro) und werden von den Studierenden allein gezahlt.
Studierende ab 30 Jahren
Sie haben Ihr 30. Lebensjahr bereits vollendet und studieren an einer Hochschule oder Fachhochschule? Dann können Sie sich bei der Continentale BKK freiwillig versichern. Für die Beitragsberechnung berücksichtigen wir Ihre gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Hierunter fallen alle Einnahmen, die zur Bestreitung des Lebensunterhaltes bestimmt sind, und zwar unabhängig von deren steuerlichen Behandlung.
Der Beitragssatz zur Krankenversicherung beträgt inkl. Zusatzbeitrag 16,2 %, zur Pflegeversicherung 3,4 % (4,0 % für Kinderlose). Die Beiträge zahlt das Mitglied allein. Auf die Beiträge, die für Übergangsgebührnisse zu zahlen sind, können Sie einen Zuschuss von 50 % vom Bundesverwaltungsamt (BVA) bekommen.
Schulbesuch - z.B. an der Bundeswehrfachschule
Sie erwerben einen anerkannten Schulabschluss wie die Mittlere Reife, die Fachhochschulreife oder einen beruflichen Abschluss in Vollzeit, z.B. an einer Bundeswehrfachschule? Bei der Continentale BKK können Sie sich als Schüler versichern.
Die monatlichen Beiträge betragen in der Krankenversicherung 106,19 Euro, in der Pflegeversicherung 29,07 Euro (für Kinderlose 34,20 Euro) und sind vom Schüler bzw. der Schülerin allein zu zahlen.
Orientierungszeit
Der weitere Weg ist noch nicht klar, weil Sie z. B. noch keine Tätigkeit ausüben oder geringfügig beschäftigt sind? Sie können sich bei der Continentale BKK freiwillig versichern.
Für die Beitragsberechnung wird Ihre gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit berücksichtigt. Hierunter fallen alle Einnahmen, die zur Bestreitung des Lebensunterhaltes bestimmt sind, und zwar unabhängig von deren steuerlicher Behandlung.
Der Beitragssatz zur Krankenversicherung beträgt inkusive. Zusatzbeitrag 16,2 %. Die Pflegeversicherung kostet 3,4 % (4,0 % für Kinderlose). Diese Beiträge zahlt das Mitglied allein. Auf die Beiträge, die für Übergangsgebührnisse zu zahlen sind, besteht Anspruch auf einen Zuschuss von 50 % gegenüber dem Bundesverwaltungsamt (BVA).
Pflegeversicherung mit und ohne Kinder
Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung ist gesetzlich geregelt und abhängig von der Anzahl der berücksichtigungsfähigen Kinder. Daher wird der Beitrag individuell berechnet.
Wer keine Kinder hat, zahlt einen Zuschlag.
Mitglieder mit mehreren Kindern erhalten ab dem zweiten bis zum fünften Kind eine Entlastung durch einen Abschlag in Höhe von 0,25 % für jedes Kind, maximal also 1,00 %. Dieser Abschlag gilt jeweils für Kinder, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, und endet in dem Monat, in dem das Kind das 25. Lebensjahr vollendet.
Für Mitglieder mit einem oder mehreren Kindern entfällt der Beitragszuschlag für Kinderlose dauerhaft.
Mehr Infos zu den Beiträgen der Pflegeversicherung finden Sie hier.