BKK MedPlus HZV– das Hausarztmodell
Ihr Hausarzt ist für Sie der erste Ansprechpartner in Sachen Gesundheit? Sie suchen andere Ärzte nur nach seiner Überweisung auf? Dann ist der Wahltarif BKK MedPlus HZV zur hausarztzentrierten Versorgung ein passendes Angebot für Sie.
Lotse im Gesundheitssystem
Beim Hausarztmodell entscheiden Sie sich dafür, Fachärzte nur auf Überweisung Ihres Hausarztes aufzusuchen. Er ist Ihr „Lotse im Gesundheitssystem“, koordiniert die Behandlung zwischen Fachärzten, Krankenhäusern und anderen Leistungserbringern.
Für wen ist das Hausarztmodell geeignet?
Besonders geeignet ist es für Patienten, deren Behandlung aufwändig zu koordinieren ist - wenn also zum Beispiel Hausbesuche erforderlich sind, Pflegepersonal benötigt wird oder mehrere Fachärzte eingebunden werden müssen.
Die Teilnahme ist freiwillig
Die Entscheidung zur Teilnahme ist freiwillig. Niemand ist zur Teilnahme verpflichtet oder muss sich dazu drängen lassen. Sie haben immer Anspruch auf die reguläre hausärztliche Behandlung. Sie ist völlig unabhängig von der Teilnahme an einem Hausarzttarif.
Ihre Vorteile
Teilnehmende Hausärzte müssen sich regelmäßig fortbilden, an Qualitätszirkeln teilnehmen und in ihrer Praxis ein Qualitätsmanagement etablieren. Dafür erhalten sie eine höhere Vergütung als sonst und Sie werden optimal versorgt.
Außerdem
- Vermeiden Sie belastende Doppeluntersuchungen
- Profitieren Sie von schnellen Terminen beim Hausarzt
- oder der Abendsprechstunde
Immer zuerst zum Hausarzt
Entscheiden Sie sich für das Hausarztmodell, sind Sie für zwölf Monate daran gebunden. In dieser Zeit müssen Sie immer zunächst Ihren Hausarzt aufsuchen.
Ist dieser nicht zu erreichen, zum Beispiel wegen Urlaub, wenden Sie sich an seinen Vertretungsarzt. Um andere Haus- oder Fachärzte zu konsultieren, benötigen Sie eine Überweisung. Ausnahmen sind Besuche beim Frauen-, Augen-, Zahn-, Kinder- und Jugendarzt. Auch im Notfall können Sie andere Ärzte oder den ärztlichen Notfalldienst nutzen.
Beginn und Ende der Teilnahme
Einschreiben können Sie sich nur bei den Hausärzten, die an diesem Vertrag teilnehmen. Diese klären Sie auch über das Versorgungsmodell auf und leiten uns Ihre Teilnahmeerklärung weiter. Kündigen können Sie Ihre Teilnahme erstmals vier Wochen zum Ende des ersten Teilnahmejahres, danach jeweils vier Wochen zum Quartalsende. Eine Kündigung gegenüber der BKK ist schriftlich ohne Angabe von Gründen möglich.Versicherten sind an die Wahl ihres Hausarztes mindestens ein Jahr gebunden. Ein Wechsel sollte nur aus einem wichtigen Grund, wie zum Beispiel bei einem stark gestörten Vertrauensverhältnis, Praxisschließung oder einem Wohnortwechsel erfolgen. Haben Sie Fragen oder wünschen weitere Informationen? Dann rufen Sie uns an. Wir beraten Sie gern ausführlich.
Noch Fragen?
Ihre Ansprechpartner stehen Ihnen für alle Fragen zur Verfügung.
Ellen Böhme
Verträge/ IGV/ HZV/ Wahltarife:
Prämienzahlung, Krankengeld,
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