Mitarbeiter im Ausland
Der Service für Arbeitgeber, Entsendung!
Mitarbeiter im Ausland
Die Entsendung von Mitarbeitern ins Ausland wirft für Unternehmen viele Fragen auf. Was muss ich als Arbeitgeber beachten? Wie steht es um die soziale Absicherung des Mitarbeiters? Was muss ich für das jeweilige Land beachten? Wie müssen wir uns auf die Rückkehr vorbereiten? Die Continentale BKK hilft Ihnen bei diesen Fragen.
Für einen Mitarbeiter, der im Rahmen ihres deutschen Beschäftigungsverhältnisses vorübergehend im Ausland eingesetzt wird, gelten für die soziale Absicherung die Rechte des jeweiligen Entsendestaates.
Zwischenstaatliche Abkommen
Ihr Mitarbeiter hat meist ein Interesse daran, auch während seines Auslandsaufenthaltes weiterhin in Deutschland abgesichert zu sein. Unter Umständen gelten weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften über soziale Sicherheit, wenn ein Sozialversicherungsabkommen mit dem entsprechenden Land geschlossen wurde.
Für welche Länder solche Abkommen geschlossen wurden, erfahren Sie bei der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland (DVKA).
Ob und wieweit deutsches Recht während des Auslandeinsatzes Anwendung findet, prüft die Continentale BKK für Sie. Bitte senden Sie uns daher Ihren Antrag auf Entsendung zu. Bei kurzfristigen Entsendungen faxen oder mailen Sie die Unterlagen an unseren Kundenberater.
Weiterführende Informationen
Weiterführende Informationen finden Sie bei der DVKA sowie die Formulare für die Abkommensstaaten.
Für Entsendungen innerhalb der EU ist seit dem 01.01.2019 die Antragsstellung für die A1-Bescheinigung ausschließlich auf dem Weg des elektronischen Antrags- und Bescheinigungsverfahrens im Sinne des § 106 SGB IV zulässig.
Liegt kein Sozialversicherungsabkommen mit dem entsprechenden Staat vor, stellen Sie bitte einen Antrag auf Entsendung nach § 4 SGB IV.
Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie uns einfach an.