
Krankenhausbehandlung
Professionelle Pflege rund um die Uhr
Wenn eine stationäre Krankenhausbehandlung medizinisch notwendig ist, übernehmen wir in einem Vertragskrankenhaus – mit Ausnahme der gesetzlich vorgeschriebenen Zuzahlungen – die Kosten für
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ärztliche Behandlung
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operative Leistungen
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Medikamente
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Unterkunft und Verpflegung
Die gesetzlichen Zuzahlungen betragen 10 € pro Kalendertag und sind auf höchstens 28 Tage je Kalenderjahr begrenzt. Versicherte unter 18 Jahren sind davon sogar völlig befreit.
Übrigens: Bei niedrigem Einkommen ist eine Befreiung von den Zuzahlungen möglich.
Klinikfinder
Wenn Sie ein bestimmtes Krankenhaus suchen, nutzen Sie unseren Klinikfinder. Dort erfahren Sie:
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welche Klinik auf besondere Erkrankungen spezialisiert ist
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welche Operationen wie häufig in einem bestimmten Krankenhaus stattfinden
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mit welchen medizinischen Apparaten oder Therapeuten ein Krankenhaus ausgestattet ist
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wie der Qualitätsbericht der jeweiligen Klinik aussieht
Eltern begleiten Ihr Kind - Rooming in
Wenn Ihr Kind ins Krankenhaus muss, sollte es dort nicht alleine bleiben. Deshalb übernehmen wir die Kosten für ein mitaufgenommenes Elternteil – sofern die Mitaufnahme medizinisch notwendig ist. Über die Notwendigkeit entscheidet der Krankenhausarzt.
Für die Unterbringung und Verpflegung der Begleitperson in der Klinik übernehmen wir bis zu 45 Euro pro Tag, die direkt vom Krankenhaus mit uns abgerechnet werden. Eine Erstattung von Privatrechnungen des Krankenhauses an die Eltern ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich. Bitte sprechen Sie uns vorher an.
Wenn ein erwerbstätiges Elternteil für die medizinisch notwendige Mitaufnahme ins Krankenhaus unbezahlten Urlaub nehmen muss, zahlen wir das so genannte Kinderpflege-Krankengeld, um einen großen Teil des Verdienstausfalls zu kompensieren.
Bei Fragen stehen Ihnen unsere persönlichen Ansprechpartner gern zur Verfügung.
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