Krankenhausbehandlung

Professionelle Pflege rund um die Uhr

Wenn eine stationäre Krankenhausbehandlung medizinisch notwendig ist, übernehmen wir in einem Vertragskrankenhaus – mit Ausnahme der gesetzlich vorgeschriebenen Zuzahlungen – die Kosten für

  • ärztliche Behandlung
  • operative Leistungen
  • Medikamente
  • Unterkunft und Verpflegung

Die gesetzlichen Zuzahlungen betragen 10 € pro Kalendertag und sind auf höchstens 28 Tage je Kalenderjahr begrenzt. Versicherte unter 18 Jahren sind davon sogar völlig befreit.

Übrigens: Bei niedrigem Einkommen ist eine Befreiung von den Zuzahlungen möglich.

Klinikfinder

Wenn Sie ein bestimmte Krankenhaus suchen, nutzen Sie unseren Klinikfinder. Dort erfahren Sie:

  • welche Klinik auf besondere Erkrankungen spezialisiert ist
  • welche Operationen wie häufig in einem bestimmten Krankenhaus stattfinden
  • mit welchen medizinischen Apparaten oder Therapeuten ein Krankenhaus ausgestattet ist
  • wie der Qualitätsbericht der jeweiligen Klinik aussieht

Eltern begleiten Ihr Kind - Rooming in

Wenn Ihr Kind ins Krankenhaus muss, sollte es dort nicht alleine bleiben. Deshalb übernehmen wir die Kosten für ein mitaufgenommenes Elternteil – sofern die Mitaufnahme medizinisch notwendig ist. Über die Notwendigkeit entscheidet der Krankenhausarzt.

Für die Unterbringung und Verpflegung der Begleitperson in der Klinik übernehmen wir bis zu 45 Euro pro Tag, die direkt vom Krankenhaus mit uns abgerechnet werden. Eine Erstattung von Privatrechnungen des Krankenhauses an die Eltern ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich. Bitte sprechen Sie uns vorher an. 

Wenn ein erwerbstätiges Elternteil für die medizinisch notwendige Mitaufnahme ins Krankenhaus unbezahlten Urlaub nehmen muss, erstatten wir zudem den Nettoverdienstausfall.

Bei Fragen stehen Ihnen unsere persönlichen Ansprechpartner gern zur Verfügung.

Noch Fragen?
Ihr Ansprechpartner steht Ihnen für alle Fragen zur Verfügung.
02391 60325-3602
02391 60325-3012

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