Familienmitglieder

Beitragsfreie Familienversicherung

Bei der Continentale BKK die ganze Familie versichern. Nutzen Sie die beitragsfreie Familienversicherung! 

Ihr Ehegatte, Ihr Lebenspartner nach dem Lebenspartnergesetz oder die Kinder sind unter bestimmten Voraussetzungen beitragsfrei mitversichert.

 

Damit Ihre Familienangehörigen von der beitragsfreien Mitversicherung profitieren können, gelten folgende Voraussetzungen:

  • Ihr Wohnort liegt in Deutschland,
  • Sie besitzen keine eigene vorrangige Versicherung,
  • Sie sind nicht versicherungsfrei bzw. haben sich nicht von der Krankenversicherungspflicht befreien lassen,
  • Sie sind nicht hauptberuflich selbstständig,
  • Gesamteinkommen nicht mehr als die maßgebende monatliche Einkommensgrenze (1/7 der monatlichen Bezugsgröße: 2024 = 505,00 €).
  • Wird eine geringfügige Beschäftigung ausgeübt, beträgt die Einkommensgrenze im Jahr 2024 538,00 € monatlich.

Bei Kindern gilt die beitragsfreie Mitversicherung unter folgenden Voraussetzungen:

  • Leibliche Kinder oder Pflegekinder
  • Adoptivkinder und Kinder die kurz vor einer Adoption stehen
  • Stief- und Enkelkinder, die in Ihrem Haushalt leben oder deren überwiegender Unterhalt von Ihnen getragen wird

Für Kinder gelten folgende Altersgrenzen

Kinder sind grundsätzlich bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres mitversichert. Der Anspruch kann sich bis zum 25. Lebensjahr verlängern, wenn sie noch weiter zur Schule gehen oder studieren. Auch wenn sie ein z. B. freiwilliges soziales (im Sinne des FSJG) oder ökologisches Jahr (im Sinne des FÖJG) sowie den Bundesfreiwilligendienst (im Sinne des BFDG) geleistet haben, ist eine Familienversicherung über die Vollendung des 25. Lebensjahres hinaus möglich.

Für erwerbslose Kinder bleibt die Familienversicherung nach dem 18. Lebensjahr noch bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres erhalten.

Behinderte Kinder, deren Behinderung während einer bestehenden Familienversicherung eingetreten ist, und die nicht selbst für ihren Unterhalt sorgen können, sind ohne zeitliche Begrenzung mitversichert.

Für Kinder ist dagegen eine Familienversicherung ausgeschlossen, wenn von den miteinander verheirateten Eltern lediglich der Elternteil mit dem niedrigen Einkommen gesetzlich krankenversichert ist und das Gesamteinkommen des höherverdienenden Elternteils die monatliche Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt.

Bitte beachten Sie

Um die Familienversicherung durchführen zu können, benötigen wir den vollständig ausgefüllten Antrag auf Familienversicherung. Legen Sie bei Kindern ab dem 23. Lebensjahr immer eine Schul- oder Studienbescheinigung bei.

Ist Ihr Ehegatte bei einem privaten Versicherungsunternehmen versichert oder nicht gesetzlich krankenversichert, benötigen wir generell den letzten aktuellen Einkommensteuerbescheid, um die Familienversicherung Ihrer Kinder prüfen und gegebenenfalls durchführen zu können. Bei eingetragenen Lebenspartnerschaften benötigen wir eine entsprechende amtliche Bescheinigung der Lebenspartnerschaft.
 

Wir beraten Sie gern ausführlich. Rufen Sie uns einfach an. Oder füllen Sie den Antrag auf Familienversicherung aus und senden ihn an uns zurück.

Noch Fragen?
Ihre Ansprechpartner stehen Ihnen für alle Fragen zur Verfügung.
0231 557130-2602
0231 557130-2093