Vorsorge und Rehabilitation
Bei uns ist das drin
Kuren können Sie sowohl ambulant als auch stationär durchführen. Einige Kuren dienen der Vorsorge, andere der Rehabilitation. Gemeinsam haben sie, dass sie Sie langfristig in die Lage versetzen sollen, selbststständig etwas für Ihre Gesundheit zu tun. Bei Kindern soll die normale gesundheitliche Entwicklung gefördert werden.
Vorsorgekuren sind für weitgehend gesunde Menschen gedacht, die Rehabilitation hilft demjenigen, der schon ernsthaft krank ist.
Über die Voraussetzungen der Gewährung sowie über die gesetzlich vorgeschriebenen Eigenbeteiligungen sollten Sie sich von uns persönlich beraten lassen.
Bei ärztlicher Verordnung und Bewilligung bieten wir z. B.
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ambulante Vorsorgekuren, wenn hierdurch einer drohenden Gesundheitsgefährdung erfolgversprechend vorgebeugt werden kann.
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medizinische Vorsorge oder Rehabilitation für Mütter bzw. Väter mit Kind („Mutter- oder Vater-Kind-Kuren“)
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vielfältige Maßnahmen der ambulanten bzw. stationären Rehabilitation zur Wiederherstellung der Leistungskraft nach einer schweren Erkrankung oder einem Unfall.
Ambulant vor stationär
Grundsätzlich sind ambulante Maßnahmen das Mittel der Wahl. Stationäre Kuren sind erst dann in Erwägung zu ziehen, wenn ambulante Behandlungen und Kuren nicht ausreichen oder aus sozialmedizinischer Sicht nicht sinnvoll sind. Die Entscheidung basiert im Zweifelsfall auf einem medizinischen Gutachtens. Nach Möglichkeit berücksichtigt sie dabei auch Ihre Wünsche.
Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen
… werden sowohl von der Continentale BKK als auch anderen Sozialleistungsträgern zur Verfügung gestellt. Unsere Zuständigkeit ist nachrangig gegenüber den Leistungen anderer Sozialleistungsträger, insbesondere der Rentenversicherung. Daher müssen wir in jedem Fall prüfen, ob zum Beispiel ein Rentenversicherungsträger vorrangig zuständig ist. Dies ist dann der Fall, wenn Sie eine Erwerbsunfähigkeitsrente erhalten oder mindestens folgende Vorversicherungszeiten in der Rentenversicherung nachweisen können:
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in den letzten zwei Jahren vor der Antragstellung sind sechs Kalendermonate mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit belegt, oder
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Sie waren fünf Jahre versichert und sind vermindert erwerbsfähig oder bei Ihnen ist dies in absehbarer Zeit zu erwarten, oder
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Sie haben eine Vorversicherungszeit von 15 Jahren erfüllt.
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Haben Sie innerhalb von zwei Jahren nach Beendigung einer Ausbildung eine versicherte Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit aufgenommen und bis zum Antrag ausgeübt oder waren Sie nach einer solchen Beschäftigung oder Tätigkeit bis zum Antrag arbeits
Des Weiteren können vom Rentenversicherungsträger auch Krebsnachbehandlungen für Versicherte und Rentner sowie für deren Angehörige durchgeführt werden.
Sollte der Rentenversicherungsträger für Sie zuständig sein, unterstützen wir Sie bei der Antragstellung.
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