Meldungen
Übermittlung von Daten für Arbeitnehmer an die Krankenkasse
Die Übermittlung von Daten für Arbeitnehmer an die Krankenkasse als sogenannte Beitragseinzugsstelle erfolgt ausschließlich auf Basis elektronischer Übermittlungsverfahren.
Meldeverfahren
Zur Erstellung und Übermittlung benötigen Sie als Arbeitgeber eine entsprechende Software. Diese ist in der Regel Bestandteil von Lohn- und Gehaltsabrechnungsprogrammen.
Werden solche Abrechnungsprogramme nicht genutzt, ist die Datenübermittlung mit dem kostenfreien Programm sv.net möglich. Dieses und wichtige Informationen dazu erhalten Sie auf www.itsg.de.
Sie benötigen für die Datenübermittlung nur unsere Betriebsnummer 33865367.
Umfassende Angaben und Informationen finden Sie in unserer Zusammenstellung „Information für Arbeitgeber“ im Downloadbereich.