Fälligkeitstage

Beiträge – Fälligkeiten und Zahlung

Gesamtsozialversicherungsbeiträge sind am drittletzten Bankarbeitstag des Monats fällig. Die dazu gehörigen Beitragsnachweise sind spätestens zwei Arbeitstage vor deren Fälligkeit zu übermitteln.

Pünktliche Zahlung

Die Beiträge gelten dabei erst dann als gezahlt, wenn die Wertstellung bei uns tatsächlich erfolgt ist. Bitte berücksichtigen Sie daher die Banklaufzeiten, die übrigens auch beim Online-Banking entstehen.

Gehen Sie am besten durch unser kostenfreies Abbuchungsverfahren auf Nummer sicher. Den Antrag zum SEPA-Lastschriftmandat erhalten sie hier.

Fälligkeiten 2023

2023

Beitragsnachweis

Beitragsfälligkeit

Januar

25. des Monats

29. des Monats

Februar

23. des Monats

27. des Monats

März

22. des Monats

26. des Monats

April

24. des Monats

26. des Monats

Mai

27. des Monats

29. des Monats

Juni

24. des Monats

26. des Monats

Juli

25. des Monats

29. des Monats

August

26. des Monats

28. des Monats

September

24. des Monats

26. des Monats

Oktober

24. des Monats

28. des Monats

November

25. des Monats

27. des Monats

Dezember

19. des Monats

23. des Monats

Diese und weitere Angaben finden Sie auch in unserer Information für Arbeitgeber im Downloadbereich.

Noch Fragen?
Ihre Ansprechpartner stehen Ihnen für alle Fragen zur Verfügung.
0561 94874-5399
040 526 777-1125