Satzung

Die Satzung der Continentale BKK und
der Pflegekasse der Continentale BKK

In unserer Satzung finden Sie alle wichtigen Informationen zu Ihrem Krankenversicherungsschutz, insbesondere auch die Extraleistungen, die über den gesetzlichen Rahmen hinausgehen.

Wer gestaltet die Satzung?

Die Satzung wird von der Verwaltung der BKK entworfen. Hier fließen notwendige gesetzliche Vorlagen sowie zusätzliche Leistungen ein.

Was steht in der Satzung?

Aus unserer Tradition heraus ist uns die Versorgung und Unterstützung unserer Versicherten ein besonderes Anliegen.

Sie finden hier daher:

  • Informationen zu Beiträgen
  • Alles zur Selbstverwaltung
  • Leistungen bei Krankheit
  • Service-Angebote
  • Leistungen zur Gesunderhaltung sowie
  • Unsere Extraleistungen

Wer entscheidet über die Satzung?

Die Satzung und ihre Änderungen werden vom Verwaltungsrat der BKK beschlossen und von der zuständigen Aufsichtsbehörde, dem Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS), genehmigt.