Terminservicestellen

für schnellere Facharzttermine

Wenn eine dringliche Untersuchung beim Facharzt nötig ist, bekommen Patienten von der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Hilfe bei der Terminvermittlung. 

Was ist die Aufgabe der Terminservicestelle (TSS)?

  • Im Fokus der TSS stehen dringliche Überweisungen.
  • Im Falle einer dringlichen Überweisung übernimmt die TSS die Vermittlung eines Facharzttermins innerhalb einer Woche ab Kontakt.
  • Das Zeitfenster für den eigentlichen Termin liegt bei vier Wochen ab Kontakt.

Was ist nicht Aufgabe der TSS?

  • Vermittlung von Wunschterminen.
  • Vermittlung von Terminen beim Wunscharzt.
  • Die TSS ist nicht zuständig für Bagatellerkrankungen oder Routineuntersuchungen!

Ablauf für Ihren schnelleren Termin:

Der überweisende Arzt stellt den dringenden Behandlungsbedarf fest und stellt Ihnen die Überweisung aus.

  • Der Patient wendet sich an die TSS und teilt seinen Überweisungscode mit.
  • Daraufhin startet die TSS Terminsuche in zumutbarer Entfernung.
  • WICHTIG: Ein Anspruch auf die Vermittlung eines Zweittermins besteht nur, wenn der erste Termin unmittelbar abgesagt wird.
  • zu Augen- und Frauenärzten vermittelt die TSS auch ohne Überweisung

Was bedeutet zumutbare Entfernung?

Die zumutbare Entfernung ist die erforderliche Zeit für das Aufsuchen des nächsten geeigneten Facharztes plus X Minuten.

Konkret bedeutet dies:

  • allgemeine fachärztliche Versorgung: plus maximal 30 Minuten
  • spezialisierte und gesonderte fachärztliche Versorgung: plus maximal 60 Minuten
  • zur allgemeinen fachärztlichen Versorgung gehören: Augenärzte, Frauenärzte, Chirurgen, Hautärzte, HNO-Ärzte, Nervenärzte, Orthopäden, Urologe
  • zur spezialisierten und gesonderten fachärztliche Versorgung gehören: Anästhesisten, Kinder- und Jugendpsychiater, Fachinternisten, Radiologen, Humangenetiker, Neurochirurgen, Nuklearmediziner, Strahlentherapeuten, Physikalische- und Rehabilitationsmedizi

Nicht vermittelt werden:

  • zahnärztliche oder kieferorthopädische Behandlungen
  • psychotherapeutische Behandlung (Erstgespräch); sollen perspektivisch aber auch vermittelt werden
  • Routineuntersuchungen
  • Bagatellerkrankungen

Was passiert, wenn die TSS innerhalb der Fristen keinen Termin vermitteln kann?

Dann wird der Patient zur Behandlung an ein Krankenhaus vermittelt.

 

Ergänzende Teilhabeberatungen

Die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB®) unterstützt und berät Menschen mit Behinderungen, von Behinderung bedrohte Menschen, aber auch deren Angehörige unentgeltlich bundesweit zu Fragen der Rehabilitation und Teilhabe.

Flyer - EUTB-unabhäng beraten, selbstbestimmt teilhaben

 

Weitere Infos unter: www.teilhabeberatung.de

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Ihr Ansprechpartner steht Ihnen für alle Fragen zur Verfügung.
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