Terminservicestellen
für schnellere Facharzttermine
Wenn eine dringliche Untersuchung beim Facharzt nötig ist, bekommen Patienten von der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Hilfe bei der Terminvermittlung.
Was ist die Aufgabe der Terminservicestelle (TSS)?
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Im Fokus der TSS stehen dringliche Überweisungen.
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Im Falle einer dringlichen Überweisung übernimmt die TSS die Vermittlung eines Facharzttermins innerhalb einer Woche ab Kontakt.
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Das Zeitfenster für den eigentlichen Termin liegt bei vier Wochen ab Kontakt.
Was ist nicht Aufgabe der TSS?
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Vermittlung von Wunschterminen.
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Vermittlung von Terminen beim Wunscharzt.
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Die TSS ist nicht zuständig für Bagatellerkrankungen oder Routineuntersuchungen!
Ablauf für Ihren schnelleren Termin:
Der überweisende Arzt stellt den dringenden Behandlungsbedarf fest und stellt Ihnen die Überweisung aus.
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Der Patient wendet sich an die TSS und teilt seinen Überweisungscode mit.
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Daraufhin startet die TSS Terminsuche in zumutbarer Entfernung.
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WICHTIG: Ein Anspruch auf die Vermittlung eines Zweittermins besteht nur, wenn der erste Termin unmittelbar abgesagt wird.
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zu Augen- und Frauenärzten vermittelt die TSS auch ohne Überweisung
Was bedeutet zumutbare Entfernung?
Die zumutbare Entfernung ist die erforderliche Zeit für das Aufsuchen des nächsten geeigneten Facharztes plus X Minuten.
Konkret bedeutet dies:
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allgemeine fachärztliche Versorgung: plus maximal 30 Minuten
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spezialisierte und gesonderte fachärztliche Versorgung: plus maximal 60 Minuten
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zur allgemeinen fachärztlichen Versorgung gehören: Augenärzte, Frauenärzte, Chirurgen, Hautärzte, HNO-Ärzte, Nervenärzte, Orthopäden, Urologe
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zur spezialisierten und gesonderten fachärztliche Versorgung gehören: Anästhesisten, Kinder- und Jugendpsychiater, Fachinternisten, Radiologen, Humangenetiker, Neurochirurgen, Nuklearmediziner, Strahlentherapeuten, Physikalische- und Rehabilitationsmedizi
Nicht vermittelt werden:
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zahnärztliche oder kieferorthopädische Behandlungen
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psychotherapeutische Behandlung (Erstgespräch); sollen perspektivisch aber auch vermittelt werden
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Routineuntersuchungen
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Bagatellerkrankungen
Was passiert, wenn die TSS innerhalb der Fristen keinen Termin vermitteln kann?
Dann wird der Patient zur Behandlung an ein Krankenhaus vermittelt.
Ergänzende Teilhabeberatungen
Die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB®) unterstützt und berät Menschen mit Behinderungen, von Behinderung bedrohte Menschen, aber auch deren Angehörige unentgeltlich bundesweit zu Fragen der Rehabilitation und Teilhabe.
Flyer - EUTB-unabhäng beraten, selbstbestimmt teilhaben
Weitere Infos unter: www.teilhabeberatung.de
Übersicht der Kassenärztlichen Vereinigungen:
Baden-Württemberg
erreichbar unter Tel. 116 117
Mo. – Fr. von 8 – 18 Uhr
Bayern
erreichbar unter Tel. 116 117
24 Stunden täglich
Berlin
erreichbar unter Tel. 116 117
24 Stunden täglich
Hessen
erreichbar unter Tel. 116 117
24 Stunden täglich
Niedersachsen
erreichbar unter Tel. 116 117
24 Stunden täglich
Nordrhein
erreichbar unter Tel. 116 117
24 Stunden täglich
Rheinland-Pfalz
erreichbar unter Tel. 116 117
24 Stunden täglich