
Künstliche Befruchtung
Unterstützung bei Kinderwunsch
Mehr Leistungen für künstliche Befruchtung
Ein Viertel der 20- bis 50-jährigen Paare sind ungewollt kinderlos. Veränderte Lebensmuster aber auch Umweltfaktoren schränken die Fruchtbarkeit bei Frauen und Männern oftmals ein. Die künstliche Befruchtung kann Abhilfe schaffen. Die Continentale BKK bietet ihren Versicherten dabei deutlich mehr Leistungen.
Gesetzliche Leistung ist 50 Prozent
Die künstliche Befruchtung ist für die Paare nicht nur emotional und körperlich, sondern auch finanziell belastend. Als gesetzliche Leistung übernehmen Krankenkassen 50 Prozent der entstehenden Kosten. Dies gilt für Frauen bis zum vollendeten 40. Lebensjahr und Männer bis zum vollendeten 50. Lebensjahr für maximal drei Versuche. Alle übrigen Kosten trägt das Paar üblicherweise selbst.
Zusätzlich 750 Euro
Hier hat die Continentale BKK die Leistungen bereits deutlich erweitert und zahlt für die ersten drei Versuche einen zusätzlichen Zuschuss von je 250 Euro, also 750 Euro insgesamt. Um die Situation für Paare mit Kinderwunsch noch weiter zu verbessern, hat die Continentale BKK einen speziellen Kinderwunsch-Vertrag abgeschlossen. Dieser bietet unseren Versicherten weitere zusätzliche Leistungen.
Zusätzlicher Vertrag Kinderwunsch
Der Kinderwunsch-Vertrag erhöht die Anzahl möglicher Behandlungen von drei auf vier Versuche. Die Altersgrenze für Frauen wird bis zum vollendeten 42. Lebensjahr erweitert.
Um das Risiko von Mehrlingsschwangerschaften infolge der künstlichen Befruchtung möglichst gering zu halten, werden bei der Behandlung durch die Vertragsärzte maximal zwei anstatt der üblichen drei Embryonen in die Gebärmutter übertragen.
Auf belastende hormonelle Stimulationstherapien bei der Frau wird soweit wie möglich verzichtet, weil bereits befruchtete Eizellen eingefroren und für gegebenenfalls weitere Transfers konserviert werden (Kryozyklus). Unsere Versicherten erhalten dafür einen Zuschuss von 350 Euro.
Anstelle der üblichen zwei bis drei Tage bleiben der befruchteten Eizelle fünf Tage, um sich zu entwickeln (Blastozystenkultur). Hierfür zahlen wir einen weiteren Zuschuss von 250 Euro.
Zudem ist ein unbürokratischer Wechsel der Behandlungsmethode - von der In-vitro-Fertilisation (IVF) zur Intrazytoplasmatischen Spermieninjektion (ICSI) – möglich. Der bundesweit einmalige Kinderwunsch-Vertrag gilt für alle teilnehmenden reproduktionsmedizinischen Zentren.
Je nach Alter der Frau und gewählter Behandlungsmethode sind Zuschüsse von mehreren Tausend Euro möglich.
Kinderwunschkonsil durch einen Facharzt
In der Medizin bezeichnet ein Konsil die patientenbezogene Beratung von Ärzten oder Psychotherapeuten durch einen entsprechenden Facharzt. Das Ziel ist, durch die enge und strukturierte Zusammenarbeit von Gynäkologen und Reproduktionsmedizinern die Betreuung und Behandlung von ungewollt kinderlosen Paaren zu optimieren. Wir übernehmen dafür die Kosten.
Länderzuschuss möglich
In einigen Bundesländern gibt es die Möglichkeit, einen finanziellen Zuschuss für die künstiche Befruchtung zu erhalten. Dieser muss vor der Behandlung beantragt werden.
Nähere Informationen finden Sie im Informationsportal des Bundesministeriums.
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