
Hautkrebsscreening
Vorsorgen ist besser als Heilen
Die Erkrankungen an Hautkrebs nehmen seit Jahren immer mehr zu. Wir unterstützen deshalb ein regelmäßiges Hautkrebsscreening durch dermatologische Fachärzte, das weit über die gesetzliche Regelversorgung hinausgeht. Denn bösartige Hautveränderungen sind gut behandelbar, wenn sie früh erkannt werden.
Gesetzliche Regelung: Ab 35 Jahren
Gesetzlich haben Sie ab dem 35. Lebensjahr alle zwei Jahre Anspruch auf ein Hautscreening beim Haus- oder Hautarzt. Die Untersuchung wird über Ihre Krankenversicherungskarte abgerechnet. Für mögliche Extraleistungen wie z.B. Auflichtmikroskopie stellt Ihnen Ihr Arzt eine Privatrechnung.
Unser Extra 1: Ab 15 Jahren
Wir übernehmen schon ab 15 Jahren (statt ab 35 Jahren) alle zwei Jahre die Kosten für die Untersuchung Ihrer Haut bei einem Dermatologen. Dies schließt auch Leistungen ein, die in der Regelversorgung nicht vorgesehen sind. Werden tumorverdächtige Hautveränderungen entdeckt, werden diese ergänzend mittels Auflichtmikroskopie analysiert und bei Bedarf zusätzlich über eine Gewebeprobe auf Krebsmarker untersucht.
So können auffällige Hautstellen auch schon bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen entdeckt und eine notwendige Behandlung eingeleitet werden.
Wenn Ihr Dermatologe am BKK-Vertrag ab 15 Jahren teilnimmt, rechnet er die Leistung einfach über Ihre Versichertenkarte mit uns ab.
Gerne nennen wir Ihnen teilnehmende Ärzte in Ihrer Region.
Unser Extra 2: Zuschuss
Die zweijährliche Untersuchung ist Ihnen nicht genug? Dann profitieren Sie zusätzlich von unserer Satzungsregelung und erhalten in den Jahren dazwischen einen Zuschuss zur Hautkrebsvorsorge. Wir übernehmen die Kosten bis zu 28 Euro. Bitte reichen Sie uns die Originalrechnung und einen Zahlungsnachweis (Quittung) zur Erstattung ein und teilen uns Ihre Bankverbindung (IBAN) mit.
Diese Leistung ist Teil des Gesundheitskontos.
Unser Extra 3: Sonderverträge ab dem 1. Lebensjahr
Zusätzlich haben wir in folgenden Bundesländern Sonderverträge, so dass Sie hier bereits ab dem ersten Lebensjahr das Hautscreening per Versichertenkarte in Anspruch nehmen können:
Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein.
Unser Extra 4: HautscreeningPLUS
Beim HaukrebsscreeningPLUS wird der Körper von allen Seiten mit einem speziellen Gerät fotografiert.. Die Bilderkennungssoftware erfasst Größe und Position aller Muttermale. Bei der Folgeuntersuchung nach einem Jahr wird dieser Vorgang wiederholt. So werden alle Muttermale erkannt, die sich verändert haben oder neu aufgetreten sind.
Dies erleichtert die Diagnose durch die speziell ausgebildeten Dermatologen und die eventuell notwendige Behandlung.
Dieses Angebot gibt es zunächst nur in technisch entsprechend ausgestatteten Partner-Praxen.
Informationen und teilnehmende Ärzte:
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