
Hautkrebsscreening
Vorsorgen ist besser als Heilen
Die Erkrankungen an Hautkrebs nehmen seit Jahren immer mehr zu. Wir unterstützen deshalb ein regelmäßiges Hautkrebsscreening durch dermatologische Fachärzte, das weit über die gesetzliche Regelversorgung hinausgeht. Denn bösartige Hautveränderungen sind gut behandelbar, wenn sie früh erkannt werden.
Gesetzliche Regelung: Ab 35 Jahren
Gesetzlich haben Sie ab dem 35. Lebensjahr alle zwei Jahre Anspruch auf ein Hautscreening beim Haus- oder Hautarzt. Die Untersuchung wird über Ihre Krankenversicherungskarte abgerechnet. Für mögliche Extraleistungen wie z.B. Auflichtmikroskopie stellt Ihnen Ihr Arzt eine Privatrechnung.
Unser Extra 1: Ab 15 Jahren
Wir übernehmen schon ab 15 Jahren (statt ab 35 Jahren) alle zwei Jahre die Kosten für die Untersuchung Ihrer Haut bei einem Dermatologen. Dies schließt auch Leistungen ein, die in der Regelversorgung nicht vorgesehen sind. Werden tumorverdächtige Hautveränderungen entdeckt, werden diese ergänzend mittels Auflichtmikroskopie analysiert und bei Bedarf zusätzlich über eine Gewebeprobe auf Krebsmarker untersucht.
So können auffällige Hautstellen auch schon bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen entdeckt und eine notwendige Behandlung eingeleitet werden.
Wenn Ihr Dermatologe am BKK-Vertrag ab 15 Jahren teilnimmt, rechnet er die Leistung einfach über Ihre Versichertenkarte mit uns ab.
Gerne nennen wir Ihnen teilnehmende Ärzte in Ihrer Region.
Unser Extra 2: Zuschuss bei Risikopatienten
Die zweijährliche Untersuchung ist Ihnen nicht genug? Dann profitieren Patientinnen und Patienten mit erhöhtem Risiko zusätzlich von unserer Satzungsregelung. Voraussetzung ist, dass bestehende Risikofaktoren auf eine Schwächung der Gesundheit oder drohende Erkrankung hinweisen.
Riskikofaktoren sind:
- Hauttyp 1 (Dermatitis solaris - Sonnenbrand statt Bräunung)
- Mehr als 50 Leberflecken
- Leberflecken größer als 5 mm
- Immunsuppressive Therapie nach einer Organtransplantation
Bitte lassen Sie sich diese Risikofaktoren ärztlich bestätigen und reichen Sie uns dies mit der Originalrechnung und dem Zahlungsnachweis (Quittung) ein. Dann erstatten wir Ihnen alle zwei Jahre bis zu 28 Euro für die zusätzliche Hautkrebsvorsorge.
Diese Leistung ist Teil des Gesundheitskontos.
Unser Extra 3: Sonderverträge ab dem 1. Lebensjahr
Zusätzlich haben wir in folgenden Bundesländern Sonderverträge, so dass Sie hier bereits ab dem ersten Lebensjahr das Hautscreening per Versichertenkarte in Anspruch nehmen können:
Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein.
Unser Extra 4: HautkrebsscreeningPLUS
Beim HaukrebsscreeningPLUS wird der Körper von allen Seiten mit einem speziellen Gerät fotografiert. Die Bilderkennungssoftware erfasst Größe und Position aller Muttermale. Bei der Folgeuntersuchung nach einem Jahr wird dieser Vorgang wiederholt. So werden alle Muttermale erkannt, die sich verändert haben oder neu aufgetreten sind.
Dies erleichtert die Diagnose durch die speziell ausgebildeten Dermatologen und die eventuell notwendige Behandlung.
Dieses Angebot gibt es zunächst nur in technisch entsprechend ausgestatteten Partner-Praxen.
Unser Extra 5: OnlineDoctor
Mit unserem neue Angebot "OnlineDoctor" erhalten Sie binnen 48 Stunden eine ärztliche Einschätzung zu Ihrem Hautproblem.
So einfach funktioniert es: Sie beschreiben Ihr Hautproblem und senden drei Fotos der betroffenen Stelle online ein. Anhand dieser Informationen erstellt ein Dermatologe oder eine Dermatologin eine Diagnose und gibt Ihnen konkrete Empfehlungen für Ihre Behandlung. Die Kosten übernimmt die Continentale BKK für Sie.
Ausnahme: die Beurteilung von Muttermalen ist leider nicht kostenlos möglich.
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