
Als Rentner gut versichert
Krankenversicherung der Rentner (KVdR)
Vertrauen Sie auch im Ruhestand auf die Continentale BKK als starken Partner an Ihrer Seite.
Sie sind unter bestimmten Voraussetzungen genauso kranken- und pflegeversichert wie in Ihrem bisherigen Erwerbsleben. Im Einzelfall gibt es auch die Möglichkeit der freiwilligen Krankenversicherung als Rentner. Über Ihre persönlichen Möglichkeiten beraten wir Sie gern. Bis auf das Krankengeld erhalten Sie weiterhin alle gewohnten Leistungen. Doch auch als Rentner müssen Sie hierfür Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen.
Wenn Sie einen Antrag auf eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung stellen, prüfen wir als Ihre Krankenkasse die Voraussetzungen für eine Versicherung im Rahmen der Krankenversicherung der Rentner.
Voraussetzungen
Sie müssen vorher schon eine gewisse Zeit gesetzlich krankenversichert gewesen sein. Diese Vorversicherungszeit ist erfüllt, wenn Sie seit der erstmaligen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bis zur Rentenantragstellung mindestens 90 Prozent der zweiten Hälfte dieses Zeitraums in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert (zum Beispiel als Beschäftigter), freiwillig versichert oder familienversichert waren.
Von der Krankenversicherung der Rentner ausgeschlossen sind
Wann beginnt die Krankenversicherung der Rentner?
Bis zur Bewilligung der Rente durch den gesetzlichen Rentenversicherungsträger sind Sie als Rentenantragsteller versichert. In dieser Zeit sind die Beiträge von Ihnen selbst zu zahlen. Wird Ihnen dann die Rente zugebilligt, werden die Beiträge direkt von Ihrem Rentenversicherungsträger einbehalten und an uns abgeführt.
Zu der Höhe Ihrer Beiträge
beraten wir Sie individuell und ausführlich. Bitte rufen Sie uns einfach an oder besuchen uns persönlich.
Wir unterstützen Sie auch während Ihres Ruhestandes. Außerdem können Sie für sich und Ihre Gesundheit den bestmöglichen Gewinn erzielen, z. B. mit
Zu allen Details beraten wir Sie gern ausführlich. Rufen Sie uns einfach an!