Als Rentner gut versichert

Krankenversicherung der Rentner (KVdR)

Vertrauen Sie auch im Ruhestand auf die Continentale BKK als starken Partner an Ihrer Seite.

Sie sind unter bestimmten Voraussetzungen genauso kranken- und pflegeversichert wie in Ihrem bisherigen Erwerbsleben. Im Einzelfall gibt es auch die Möglichkeit der freiwilligen Krankenversicherung als Rentner. Über Ihre persönlichen Möglichkeiten beraten wir Sie gern. Bis auf das Krankengeld erhalten Sie weiterhin alle gewohnten Leistungen. Doch auch als Rentner müssen Sie hierfür Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen.

Wenn Sie einen Antrag auf eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung stellen, prüfen wir als Ihre Krankenkasse die Voraussetzungen für eine Versicherung im Rahmen der Krankenversicherung der Rentner.

Voraussetzungen

  • Sie erhalten eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung beziehungsweise haben eine beantragt. Die Art der Rente ist dabei unerheblich.
  • Sie müssen vorher schon eine gewisse Zeit gesetzlich krankenversichert gewesen sein. Diese Vorversicherungszeit ist erfüllt, wenn Sie seit der erstmaligen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bis zur Rentenantragstellung mindestens 90 Prozent der zweiten Hälfte dieses Zeitraums in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert (zum Beispiel als Beschäftigter), freiwillig versichert oder familienversichert waren.

  • Wenn Sie die Vorversicherungszeit nicht erfüllen, werden Sie bei der Continentale BKK freiwillig krankenversichert.
  • Haben Sie nur ein geringes persönliches Gesamteinkommen, kann für Sie auch eine beitragsfreie Familienversicherung in Frage kommen.

Von der Krankenversicherung der Rentner ausgeschlossen sind

  • Beamte und andere versicherungsfreie Personen wie beispielsweise Richter, Berufssoldaten oder Geistliche
  • Bezieher eines Ruhegehalts (Pension)
  • Versicherte, die wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung krankenversicherungsfrei sind
  • Versicherte, die hauptberuflich selbstständig erwerbstätig sind

Wann beginnt die Krankenversicherung der Rentner?

  • Die KVdR beginnt grundsätzlich mit dem Tag der Rentenantragstellung und besteht für die Dauer des Rentenbezuges.
  • Wird Ihr Rentenantrag abgelehnt oder ziehen Sie Ihren Rentenantrag zurück, besteht die Mitgliedschaft nur für die Dauer des Rentenantragsverfahrens.
  • Bis zur Bewilligung der Rente durch den gesetzlichen Rentenversicherungsträger sind Sie als Rentenantragsteller versichert. In dieser Zeit sind die Beiträge von Ihnen selbst zu zahlen. Wird Ihnen dann die Rente zugebilligt, werden die Beiträge direkt von Ihrem Rentenversicherungsträger einbehalten und an uns abgeführt.

  • In bestimmten Fällen ist Ihre Mitgliedschaft als Rentenantragsteller beitragsfrei.

Zu der Höhe Ihrer Beiträge

beraten wir Sie individuell und ausführlich. Bitte rufen Sie uns einfach an oder besuchen uns persönlich.

Wir unterstützen Sie auch während Ihres Ruhestandes. Außerdem können Sie für sich und Ihre Gesundheit den bestmöglichen Gewinn erzielen, z. B. mit

  • Aktivwoche – 7 Tage für Ihre Gesundheit
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  • Impfungen – Vorsorgen ist besser als Heilen, impfen schützt
  • Kuren und Rehabilitation – ambulante und stationäre Vorsorge

Zu allen Details beraten wir Sie gern ausführlich. Rufen Sie uns einfach an!

Noch Fragen?
Ihre Ansprechpartner stehen Ihnen für alle Fragen zur Verfügung.
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