Hebammenrufbereitschaft
Der Geburt gelassen entgegensehen
Die letzte Phase vor der Geburt ist für werdende Mütter besonders aufregend. Gut zu wissen, dass vertraute Geburtshelfer auf Abruf zur Verfügung stehen.
Ihre Hebamme an Ihrer Seite
Während Ihrer Schwangerschaft haben Sie zu Ihrer Hebamme eine vertrauensvolle Beziehung aufgebaut. Es liegt daher nahe, dass Ihnen Ihre Hebamme auch bei der Geburt zur Seite stehen soll.
Die Hebammenrufbereitschaft ist ein zusätzliches Angebot Ihrer Hebamme. Sie wird gerufen, wenn Sie mit ihrer Hilfe zu Hause oder auch in der Klinik entbinden möchten.
Kostenerstattung für die Rufbereitschaft
Wir erstatten je Schwangerschaft bis zu 250 Euro der tatsächlich entstandenen Kosten für die Rufbereitschaft Ihrer Hebamme.
Wichtig: Ihre Hebamme muss gesetzlich zugelasen sein (Gemäß §134a Abs. 2 SGB V oder nach § 13 Abs. 4 SGB V). Fragen Sie am besten bei Ihrer Hebamme vorher nach.
Zur Erstattung des Betrages reichen Sie einfach die Originalrechnung und einen Zahlungsbeleg (Quittung) bei uns ein. Bitte denken Sie auch an Ihre Bankverbindung (IBAN).
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