Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA)
Apps auf Rezept
Digitale Gesundheitsanwendungen, kurz DiGA, können bei Behandlung von Krankheiten helfen und Patienten bei ihrer selbstbestimmten gesundheitsförderlichen Lebensführung unterstützen. Künftig können Ärzte ihren Patienten bestimmte medizinische Apps verordnen. Welche das sind, gibt das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) heraus.
Gesundheits-Apps sind keine DiGA
Wir kennen schon Gesundheits-Apps, die helfen, die Fitness, Ernährung oder Entspannung zu verbessern. Viele Patienten nutzen bereits digitale Anwendungen, die sie zum Beispiel dabei unterstützen, ihre Arzneimittel regelmäßig einzunehmen oder ihre Blutzuckerwerte zu dokumentieren.
Jetzt kommen unter dem Namen DiGA (digitale Gesundheits-Anwendungen) medizinische Anwendungen hinzu, die zentral geprüft, danach ärztlich verordnet und von der Continentale BKK bezahlt werden können.
Was unterscheidet die DiGA von anderen Apps?
Eine DiGA muss Krankheiten behandeln oder lindern. Damit sie als Krankenkassenleistung anerkannt wird, muss sie demnach neben bestimmten Qualitätsmerkmalen entweder einen medizinischen Nutzen oder eine Verbesserung im Ablauf einer Behandlung nachweisen.
Welche Apps gibt es auf Rezept?
Nur medizinische Anwendungen, die positive Versorgungseffekte oder Strukturverbesserungen für die Patienten bieten, werden zugelassen. Das BfArM prüft auf Sicherheit, Funktionstauglichkeit, Qualität, Datensicherheit und Datenschutz und erstellt ein Verzeichnis, das geeignete Gesundheitsanwendungen listet. Dieses kann auf der Website unter https://diga.bfarm.de eingesehen werden. Momentan sind erst wenige Apps eingestellt, aber die Zahl wird stetig steigen.
Nutzen für die Therapie
DiGA versprechen ganz neue Möglichkeiten in der Therapie. Sie sollen Patienten wie auch Ärzte bei der Behandlung unterstützen. Diese geprüften Medizinprodukte können vom Patienten auf dem Smartphone, Tablet oder auch auf dem Desktop-PC verwendet werden.
Wo gibt’s mehr Infos zum aktuellen Stand?
Weitere Informationen etwa zum Prüf- und Bewertungsverfahren finden Sie auf www.bfarm.de – der Website des Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) unter „Digitale Gesundheitsanwendungen“.
So einfach geht es
Eine DiGA kann entweder nach Verordnung des behandelnden Arztes oder des behandelnden Psychotherapeuten oder mit Genehmigung der Krankenkasse angewendet werden. Bitte reichen Sie uns die ärztliche Verordnung (das Rezept) der benötigten DiGA ein, oder sprechen Sie uns einfach an. Sollten Sie keine ärztliche Verordnung erhalten haben, ist das Vorliegen der medizinischen Indikation, für die die digitale Gesundheitsanwendung bestimmt ist, bei uns nachzuweisen. Im Anschluss erhalten Sie Ihren persönlichen Freischaltcode. Sobald Sie die App runtergeladen haben, geben Sie diesen Freischaltcode in der App ein und können sofort starten.
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