Pflegeversicherung

Beiträge zur Pflegeversicherung Continentale BKK

Die Pflegeversicherung unterstützt Pflegebedürftige, ihre Familien und ihre Pflegekräfte und trägt damit maßgeblich zur besseren Versorgung bei. Sie ist eine Pflichtversicherung. Die Beitragssätze für die Pflegeversicherung legt der Gesetzgeber fest.

Sind Sie in der Continentale BKK krankenversichert, sind Sie auch in der Regel pflegeversichert. Wie bei der Krankenversicherung hängt der Beitrag zur Pflegeversicherung vor allem vom Einkommen und von der Anzahl der unter 25 jährigen Kindern ab.

Beitragssätze

Anzahl Kinder

Fester Beitragssatz

Beitrags-zuschlag

Entlastung

Anzuwendender Beitragssatz

keine

3,40 %

+ 0,60 %*

 

4,00 %

1

3,40 %

   

3,40 %

2

3,40 %

 

- 0,25 %

3,15 %

3

3,40 %

 

- 0,50 %

2,90 %

4

3,40 %

 

- 0,75 %

2,65 %

5 und mehr

3,40 %

 

- 1,00 %

2,40 %

* nach Vollendung des 23. Lebensjahres, Ausnahmen: Mitglied ist vor 1940 geboren oder leistet Wehr-/Zivildienst oder bezieht Bürgergeld; der Kinderlosen-Zuschlag wird allein durch das Mitglied getragen.

Wie hoch ist Ihr Beitrag?

Wenn wir Ihre Beiträge zur Pflegeversicherung berechnen, legen wir dafür das gleiche Einkommen zugrunde wie für Ihre Beiträge zur Krankenversicherung. Maximal zahlen Sie Ihren Beitrag auf ein Einkommen von derzeit 4.987,50 € (2023). Das entspricht der sogenannten Beitragsbemessungsgrenze, einem Wert, der jährlich vom Gesetzgeber festgelegt wird. Ab diesem Einkommen erhöht sich Ihr Beitrag nicht mehr.

 

Nur pflegeversichert, nicht krankenversichert

Unter bestimmten Voraussetzungen sind Sie bei der Continentale BKK nur pflegeversichert, aber nicht krankenversichert. 

Dies ist z. B. der Fall, wenn Sie Ihren Wohnsitz im Ausland haben und dort keine Pflegeversicherung besteht (wenn Sie in einem EWR-Staat oder in der Schweiz versicherungspflichtig sind, ist keine freiwillige Versicherung notwendig, denn diese Zeiten werden anerkannt) oder weil Sie Zeitsoldat sind.

Dann gelten für Sie folgende Beiträge:

Soldaten auf Zeit zahlen Beiträge aus ihren beitragspflichtigen Einnahmen - mindestens jedoch aus der Mindestbemessungsgrundlage in Höhe von aktuell 1131,67 €.
Sie sind beihilfeberechtigt und zahlen daher nur den halben Beitragssatz. Dieser beträgt 2,3 Prozent beziehungsweise 2,0 Prozent für Kinderlose. Bei mehreren Kindern erhalten Sie einen Nachlass, siehe oben stehende Tabelle.

Weiterversicherte mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland zahlen monatlich 19,24 € beziehungsweise 22,63 € (Mitglieder ohne Kinder). Dieser Beitrag berechnet sich aus einem Sechstel der Bezugsgröße – zurzeit sind dies 565,83 €.

Der Zuschlag für Kinderlose ist immer vom Versicherten allein zu tragen.

Wir beraten Sie gern ausführlich. Einfach anrufen!

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Ihre Ansprechpartner stehen Ihnen für alle Fragen zur Verfügung.
02391 60325-3601
02391 60325-3012