Pflegeversicherung

Beiträge zur Pflegeversicherung Continentale BKK

Die Pflegeversicherung unterstützt Pflegebedürftige, ihre Familien und ihre Pflegekräfte und trägt damit maßgeblich zur besseren Versorgung bei. Sie ist eine Pflichtversicherung. Die Beitragssätze für die Pflegeversicherung legt der Gesetzgeber fest.

Sind Sie in der Continentale BKK krankenversichert, sind Sie auch in der Regel pflegeversichert. Wie bei der Krankenversicherung hängt der Beitrag zur Pflegeversicherung vor allem vom Einkommen ab. Eine Besonderheit der Pflegeversicherung ist der Beitragszuschlag von 0,35 Prozentpunkten für Kinderlose ab 23 Jahren.

Beitragssätze

Beitragssatz in Prozent

 

allgemeiner Beitragssatz

3,05

Beitragssatz für Kinderlose über 23 Jahre inklusive Zuschlag

3,40

Wie hoch ist Ihr Beitrag?

Wenn wir Ihre Beiträge zur Pflegeversicherung berechnen, legen wir dafür das gleiche Einkommen zugrunde wie für Ihre Beiträge zur Krankenversicherung. Maximal zahlen Sie Ihren Beitrag auf ein Einkommen von derzeit 4.987,50 € (2023). Das entspricht der sogenannten Beitragsbemessungsgrenze, einem Wert, der jährlich vom Gesetzgeber festgelegt wird. Ab diesem Einkommen erhöht sich Ihr Beitrag nicht mehr.

Nur pflegeversichert, nicht krankenversichert

Unter bestimmten Voraussetzungen sind Sie bei der Continentale BKK nur pflegeversichert, aber nicht krankenversichert. 

Dies ist z. B. der Fall, wenn Sie Ihren Wohnsitz im Ausland haben und dort keine Pflegeversicherung besteht (wenn Sie in einem EWR-Staat oder in der Schweiz versicherungspflichtig sind, ist keine freiwillige Versicherung notwendig, denn diese Zeiten werden anerkannt) oder weil Sie Zeitsoldat sind.

Dann gelten für Sie folgende Beiträge:

Soldaten auf Zeit zahlen Beiträge aus ihren beitragspflichtigen Einnahmen - mindestens jedoch aus der Mindestbemessungsgrundlage in Höhe von aktuell 1.096,67 €.
Sie sind beihilfeberechtigt und zahlen daher nur den halben Beitragssatz. Dieser beträgt 1,525 Prozent beziehungsweise 1,875 Prozent für Kinderlose. Der Mindestbeitrag beträgt somit monatlich 17,26 € beziehungsweise 21,22 €.

Weiterversicherte mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland zahlen monatlich 17,26 € beziehungsweise 19,24 € (Mitglieder ohne Kinder). Dieser Beitrag berechnet sich aus einem Sechstel der Bezugsgröße – zurzeit sind dies 565,83 €.

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