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Schriftgröße und Skalierung der Anzeige

Moderne Internetbrowser bieten die Möglichkeit die Schriftgröße und die gesamte Darstellung einer Website über Tastenkombinationen zu skalieren:

Tastatur und Maus: [STRG] + Scrollrad der Maus
Tastenkombination Text vergrößern: [Strg] + [+]
Tastenkombination Text verkleinern: [Strg] + [-]
Tastenkombination: [Strg] + [0] stellt Normalgröße wieder her
Browser-Menü: Ansicht / Schriftgrad vergrößern / verkleinern

Web-Browser

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Barrierefreiheit

Sehbehinderte Nutzer können unsere Website mit folgenden Screenreadern lesen:

Jaws (Download unter www.freedomsci.de)

Blindows (Download unter www.baum.de)

 

Erklärung zur Barrierefreiheit der Online-Geschäftsstelle

Nicht barrierefreie oder nur teilweise BITV/WCAG-konforme Inhalte der Online-Geschäftsstelle 

 

In der Online-Geschäftsstelle lassen sich diese nicht BITV-konformen Inhalte identifizieren:

 

  • Kontraste von Grafiken und grafischen Bedienelementen sind nicht ausreichend.
  • Die Seite ist nicht ohne Maus nutzbar bzw. nicht jeder Punkt ist über die Tastatur erreichbar.
  • Die Vorlesereihenfolge mancher Bausteine ist für Screenreader mitunter nicht korrekt.
  • Alt-Texte in den Logo- bzw. Bilddateien fehlen.

Die Umsetzung der digitalen Barrierefreiheit wird voraussichtlich im Laufe des Jahres 2022 erfolgen.

 

Erklärung zur Barrierefreiheit der ePA-App

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die ePA-App der Continentale Betriebskrankenkasse.

Als Verantwortlicher für die Inhalte – im Auftrag des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik – sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

 

1.1 Wann wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt bzw. aktualisiert?

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit (Stand: 23.06.2021) gilt für die aktuell im Apple App Store und Google Play Store veröffentlichte App ePA-App und beruht auf einer im Zeitraum vom 21.06. – 23.06.2021 durchgeführten Selbstbewertung.

 

1.2 Wie barrierefrei ist das Angebot?

Die App wird barrierefrei gebaut. Das wird durch folgende Best-Practices erreicht:

Die App wird generell unter Einhaltung der Vorgaben zu herstellerspezifischem Design der jeweiligen Plattform (Google Material Design Guidelines, Apple Human Interface Guidelines) sowie nach Prinzipien des Interaktionsdesigns, mobilen Interaktionsdesigns und Ergonomie von Benutzeroberflächen gestaltet.

Die Benutzeroberflächen werden jeweils in Form von auf der Plattform nativen Code/Oberflächen umgesetzt und unterstützen damit generell plattformspezifische Funktionen für Barrierefreiheit (Screen Reader, Touch Feedback etc.). Bei der Umsetzung der Benutzeroberflächen wird auf den Einsatz von alternativen Beschreibungen von Icons und Grafiken, sowie Leserichtung und Unterstützung variabler Schriftgrößen geachtet.

Unter iOS ist die App mit "Voiceover" nutzbar - das ist der Plattformstandard für iOS. Von den weiteren Technologien kann man jene nutzen, die ohne besondere Anpassung der App funktionieren (z. B. Bildschirmlupe, reduzierte Animationen).

Unter Android ist die App mit "Talkback" nutzbar - das ist der Plattformstandard für Android. Von den weiteren Technologien kann man jene nutzen, die ohne besondere Anpassung der App funktionieren.

 

1.3 Welche Bereiche sind eventuell nicht barrierefrei?

Barrieren bei Dokumenten

Über die Inhalte von Dokumente, die durch den Versicherten oder Leistungserbringer in der ePA hinterlegt werden, kann keine Barrierefreiheit garantiert werden.

Nicht barrierefrei sind:

  • Einwilligungserklärung ePA
  • Einwilligungserklärung IAM

 

1.4 Barrieren melden: Kontakt zu den Ansprechpartnern für Feedback

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Bitte kontaktieren Sie uns per E-Mail unter oder telefonisch unter 0800 6 262626. 

Ihre Anfragen werden durch unseren Support von Montag bis Freitag in der Zeit von 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr bearbeitet und beantwortet. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage.

 

1.5 Kontakt zur Schlichtungsstelle

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter .

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