Arbeitgeberversicherung
Umlagen
Die Mittel zur Durchführung des Ausgleichs der Arbeitgeberaufwendungen werden durch eine Umlage von den am Ausgleichsverfahren beteiligten Arbeitgebern aufgebracht. Berechnet werden die Umlagebeträge nach dem jeweiligen Umlagesatz und den rentenversicherungspflichtigen Entgelten der beschäftigten Arbeitnehmer.
Unser Partner, die BKK Arbeitgeberversicherung
Das Umlageverfahren wird durch die BKK-Arbeitgeberversicherung beim BKK Landesverband Mitte durchgeführt.
Hier finden Sie Ihre Ansprechpartner für das Erstattungsverfahren. Bitte nutzen Sie für Rückfragen den Service der BKK-Arbeitgeberversicherung. Telefonisch erreichbar unter 0391 72518-100 von mo. – do. von 7 – 18 Uhr und freitags von 7 – 17 Uhr.
Allgemeine Informationen können Sie auch unter www.bkk-aag.de finden.