Krankengeld
Bei Arbeitsunfähigkeit abgesichert
Werden Sie als Arbeitnehmer krank, haben Sie in der Regel für 6 Wochen Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch Ihren Arbeitgeber. Anschließend zahlt die Continentale BKK das gesetzlich höchstmögliche Krankengeld, damit Sie sich ganz auf Ihre Genesung konzentrieren können und schnell wieder fit und gesund werden.
Berechnung des Krankengeldes
Für die Berechnung des Krankengeldes gilt folgende Grundlage: Sie erhalten 70 Prozent Ihres Bruttoverdienstes, maximal bis zur Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung, jedoch nicht mehr als 90 Prozent des Nettoverdienstes. Maßgeblich für die Berechnung ist das Entgelt des Monats vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit. Haben Sie Zahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld erhalten, werden diese ebenfalls berücksichtigt.
Vom Krankengeld müssen dann im Regelfall die gesetzlichen (Arbeitnehmer-) Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung in Abzug gebracht werden. Von den Beiträgen zur Krankenversicherung sind Sie während der Bezugszeit von Krankengeld aber befreit.
Dieser Anspruch ist zeitlich unbefristet, allerdings mit der Ausnahme, dass Krankengeld wegen derselben Krankheit auf 78 Wochen innerhalb von jeweils drei Jahren begrenzt ist.
Auszahlung
Ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erhalten wir von Ihrem Arzt auf elektronischem Weg. Das ist die so genannte eAU. Darin ist auch der Krankengeld-Auszahlschein integriert.
Wichtig:
Bitte notieren Sie sich das Datum, bis zu dem der Arzt Sie krankgeschrieben hat und gehen Sie spätestens am nächsten Werktag erneut zum Arzt, wenn Sie noch nicht wieder gesund sind.
Nur so wird der nahtlose Nachweis der Arbeitsunfähigkeit sichergestellt. Und nur dann können wir Ihnen weiterhin Krankengeld zahlen.
Anspruch auf Krankengeld
Ein Anspruch auf Krankengeld entsteht generell bereits am Tag der ärztlichen Feststellung.
Der Anspruch auf Krankengeld bleibt auch dann bestehen, wenn das Fortbestehen der Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit am nächsten Werktag nach dem Ende des bisher festgestellten Zeitraums der Arbeitsunfähigkeit ärztlich festgestellt wird.
Nachweis für den Arbeitgeber
Wenn Sie arbeitsunfähig sind, melden Sie sich direkt bei Ihrem Arbeitgeber krank. Dafür benötigen Sie keine Papiervorlage vom Arzt mehr.
Durch die elektronische AU kann der Arbeitgeber die notwendigen Daten bei uns anfordern. Dabei übermitteln wir nicht die Diagnose, sondern nur den Zeitraum Ihrer Arbeitsunfähigkeit.
Nachteile oder Wartezeiten vermeiden
Um Nachteile oder Wartezeiten beim Bezug von Krankengeld zu vermeiden, lassen Sie sich von unseren Krankengeldmanagern beraten. Bei Krankheit ist der Bezug von Krankengeld nur ein Aspekt. Auch Fragen, wie die Genesung vielleicht schneller erreicht werden kann, wie Facharzttermine schneller vereinbart werden können oder wer für eine Rehabilitationsmaßnahme zuständig ist und vieles mehr, beantworten sie gern. Rufen Sie einfach an.
Sie können uns Ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auch so senden
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Über unsere Online-Geschäftsstelle
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Per Post an: Continentale BKK, Zentraler Posteingang, 30645 Hannover
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