
Zahnärztliche Behandlung
für gesunde Zähne
Alle Versicherten unserer BKK erhalten eine zeitlich unbegrenzte, kostenlose Zahnbehandlung per BKK Gesundheitskarte. Wir übernehmen dabei nicht nur die Kosten im akuten Beschwerdefall, sondern auch für vorbeugende Behandlungen bzw. Beratung über Zahnpflege und Mundhygiene sowie für eine notwendige Parodontosebehandlung.
Zahnersatz
Beim Zahnersatz, wie z. B. Brücken, Kronen und Prothesen übernimmt die Continentale BKK bei einem medizinisch notwendigen Zahnersatz den befundbezogenen Festzuschuss. Dieser deckt 60 Prozent der Durchschnittskosten der Regelversorgung (das ist die Behandlung, die beim vorliegenden Befund die Standardtherapie ist). Es werden also Kosten von Ihnen zu zahlen sein.
Der Festzuschuss für einen Zahnersatz kann sich erhöhen, wenn Sie regelmäßig die Vorsorgeuntersuchungen beim Zahnarzt wahrnehmen und dies anhand Ihres Bonusheftes nachweisen können. Ist das Bonusheft fünf Jahre lang lückenlos geführt, erhöht sich der Festzuschuss auf 70 Prozent, nach zehn Jahren auf 75 Prozent.
Unser Zuschuss bei unzumutbarer Belastung
Haben Sie nur ein geringes Einkommen, können wir auch den doppelten Festzuschuss übernehmen. Wählen Sie die Regelversorgung für Ihren Zahnersatz, entspricht das bis zu 100 Prozent Ihrer Behandlungskosten. Als unzumutbar belastet gelten:
Zu den monatlichen Bruttoeinnahmen gehören auch die Einnahmen anderer in dem gemeinsamen Haushalt lebender Angehöriger und Angehöriger des Lebenspartners. Liegen Ihre monatlichen Bruttoeinnahmen nur knapp über diesen Grenzen, könnte trotzdem eine höhere Beteiligung möglich sein. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall einfach an Ihren persönlichen Kundenberater.
Um die für Sie in Frage kommende Zuschussregelung zu klären, sollten Sie sich bei einem Zahnersatz immer von uns beraten lassen.
Unsere Tipps – Bonus sichern:
Gehen Sie mindestens einmal im Jahr zur Zahnkontrolle, auch wenn Sie schmerzfrei sind. Lassen Sie sich den Termin immer in Ihrem Bonusheft eintragen.
Das könnte Sie auch interessieren