Elektronische Patientenakte (ePA)
Transparenter Überblick über Ihre Gesundheitsdaten
ePA für alle - Echtbetrieb startet
Seit Januar 2025 wurde für alle Versicherten automatisch eine - noch leere - elektronische Patientenakte (ePA) angelegt. Das ist die so genannte "ePA für alle".
Nach der ausführlichen Testung in drei Modellregionen geht die "ePA für alle" nun in den Echtbetrieb. Das bedeutet, sie wird von Medizinerinnen und Medizinern nach und nach mit Ihren aktuellen Behandlungsinformationen gefüllt.
So sieht der Zeitplan aus:
- Seit dem 29. 04. 2025: Ärztinnen, Ärzte und andere Leistungserbringende können medizinische Daten einspielen.
- Ab dem 01. 10. 2025: Ärztinnen, Ärzte und andere Leistungserbringende müssen medizinische Daten einspielen.
Ihre Vorteile
Die Vorteile Ihrer elektronischen Patientenakte liegen auf der Hand: Ihre Ärztinnen und Ärzte legen Ihre Gesundheitsdaten in der ePA ab, so dass diese für alle Sie behandelnden Medizinerinnen und Mediziner zur Verfügung stehen. Das sind zum Beispiel Röntgenbilder, Blutwerte oder ihr Medikationsplan. Dieser Überblick trägt dazu bei, Doppeluntersuchungen und unverträgliche Medikamenten-Kombinationen zu verhindern und erleichtert Ihre Behandlung.
Alle ab 2025 geltenden Informationen zur "ePA für alle" können Sie im Dokument "Informationen § 343 SGB V 2025" auf dieser Seite zum Nachlesen herunterladen.
Opt-Out-Verfahren
Falls Sie die "ePA für alle" nicht nutzen möchten, können Sie der Anlage einer ePA jederzeit widersprechen. Das ist das so genannte Opt-Out-Verfahren.
Auch dies ist gesetzlich im § 343 SGB V geregelt. Es kann auch jetzt und in Zukunft noch widersprochen werden. Sofern bereits eine Akte angelegt wurde, wird diese durch den Widerspruch restlos gelöscht.
Das Widerspruchsformular finden Sie ebenfalls zum Herunterladen auf dieser Seite.
Mehr Informationen
Ausführliche Informationen zur "ePA für alle" finden Sie auch auf den Seiten der gematik. Die gematik trägt die Gesamtverantwortung für die Telematikinfrastruktur (TI), die zentrale Plattform für digitale Anwendungen im deutschen Gesundheitswesen.
So registrieren Sie sich:
Laden Sie die Continentale BKK ePA-App aus den App-Stores herunter.
Android PlayStore:
ePA Continentale BKK
Apple Store:
ePA Continentale BKK
In drei Schritten zum Ziel:
- Legen Sie jetzt Ihr Nutzerkonto an - unsere Anleitung 1 hilft Ihnen dabei.
- Nun legen Sie Ihren persönlichen App-Code fest - nutzen Sie unsere Anleitung 2.
- Zu Ihrem Schutz ist eine individuelle Identifikation notwendig - unsere Anleitung 3 zeigt die verschiedenen Möglichkeiten.
Geschafft - Sie können Ihre ePA jetzt nutzen.
ePA für alle ab 2025 - Informationen der gematik
Anleitung 1: Benutzerkonto anlegen
Anleitung 2: App-Code festlegen
Anleitung 3: Identität nachweisen
Anleitung 4: Vertreter anlegen
Anleitung 5: Leistungserbringer verwalten
Informationen § 343 SGB V 2025
Widerspruch "ePA für alle" 2025
Informationen zur ePA in Leichter Sprache
Informationen zur "ePA auf Anfrage" bis 2024:
Nutzungsbedingungen ePA offline
Hilfe PIN für Gesundheitskarte
Nutzungsbedingungen IAM ab November 2023
Einwilligungserklärung IAM ab November 2023
Hier können Sie Ihre ePA sperren,
z. B. bei Verlust Ihres Smartphones:
Hier können Sie alle wichtigen Informationen zur ePA noch einmal nachlesen:
Medikamente, Vorerkrankungen, Blutwerte und frühere Behandlungen: Viele Unterlagen über die eigene Gesundheit befinden sich in den Karteikarten oder auf den Festplatten der Ärzte, die wir aufsuchen. Einem anderen Arzt fehlen aber diese wichtigen Informationen. Das kann die Behandlung erschweren, oder Untersuchungen müssen wiederholt werden. In der elektronischen Patientenakte (ePA) können diese Daten übersichtlich gebündelt und anderen Medizinern für die Behandlung zur Verfügung gestellt werden.
Durch diese Bündelung an gesundheitsbezogenen Daten können Versicherte künftig besser behandelt werden. In Notfällen stehen wichtige Dokumente schneller bereit und erleichtern den Überblick über Krankengeschichte und Behandlungsverlauf.
Ganz wichtig: Die elektronische Patientenakte ist absolut freiwillig. Nur Sie persönlich entscheiden, ob Sie eine Patientenakte nutzen möchten, welche Informationen darin gespeichert werden und welche Mediziner Ihre Daten lesen und für die Behandlung nutzen dürfen. Für Versicherte, die eine Patientenakte nutzen möchten, übernimmt die Continentale BKK die Kosten. Entscheiden Sie sich gegen die ePA, oder möchten Sie die Daten ganz oder teilweise löschen, entstehen Ihnen daraus keinerlei Nachteile in der Krankenversicherung.
Sie können selbst per Smartphone Dokumente in die ePA hochladen, lokal speichern oder auch wieder entfernen. Wenn Sie es erlauben, kann medizinisches Personal die Daten in der ePA ergänzen. Dazu gehören zum Beispiel Ärzte, Krankenhäuser und Apotheken. Diese werden dazu verpflichtend an die sogenannte Telematikinfrastruktur (TI) angeschlossen. Hebammen, Physiotherapeuten sowie Pflege- und Rehabilitationseinrichtungen können sich auf freiwilliger Basis ebenfalls an die TI anschließen. So entsteht eine sinnvolle Vernetzung im Gesundheitswesen.
Die Funktionen der ePA werden schrittweise aufgebaut. Im ersten Schritt können zunächst Informationen aus der Patienten-Arzt-Beziehung gespeichert werden. Weitere Funktionen werden nach und nach ergänzt.
Folgende Informationen können in Zukunft in der elektronischen Patientenakte gespeichert werden:
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Befunde, Diagnosen, Therapiemaßnahmen
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Behandlungsberichte
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elektronische Arztbriefe
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elektronische Medikationspläne
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Entlassungsbrief aus dem Krankenhaus
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Impfungen
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Kinderuntersuchungsheft
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Mutterpass
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Notfalldatensätze
Zusätzlich können Sie auch eigene medizinische Daten ablegen.
Für Ihre besonders sensiblen Gesundheitsdaten gilt der höchste Datenschutz. Die elektronische Patientenakte ist von der Gesellschaft für Telematik (gematik) in zahlreichen Testverfahren auf Funktionalität und Sicherheit geprüft und zugelassen worden. Alle Daten liegen ausschließlich auf deutschen Servern. Zusätzlich sind alle Dokumente mit einer Ende-zu-Ende Verschlüsselung versehen. Zugriff haben nur Sie selbst und die Mediziner, denen Sie dafür die Erlaubnis erteilen. Auch die Continentale BKK kann Ihre Gesundheitsdaten nicht sehen.
Bis 2024 - Ihre "ePA auf Anfrage"
Vom Antrag zur automatischen Anlage
Bis 2024 mussten Versicherte, die eine ePA nutzen wollten, diese aktiv anfragen. Seit Januar 2025 ist das nun nicht mehr notwendig. Jeder Versicherte bekommt automatisch eine elektronische Patientenakte. Beide Varianten sind freiwillig und für die Versicherten kostenlos.
Aktiv in die "ePA für alle" wechseln
Wenn Sie derzeit schon die "ePA auf Anfrage" nutzen, denken Sie daran, Ihre gesammelten Daten in die neue "ePA für Alle" zu übertragen. Loggen Sie sich dafür in Ihre bestehende ePA ein und folgen Sie der Anleitung. Dafür haben Sie bis September 2025 Zeit, andernfalls gehen Ihre bis dahin gesammelten Daten verloren. Sie haben Fragen dazu? Wir helfen Ihnen gerne weiter.