Kindervorsorge

Vorsorge für Kinder und Jugendliche

Nach den regelmäßigen Untersuchungen während der Schwangerschaft sollten Sie die kostenlosen ärztlichen und zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchungen (U-Untersuchungen) für Säuglinge und Kinder in Anspruch nehmen. Wir erinnern Sie ab der U5 automatisch an diese wichtigen Vorsorgetermine für Ihre Kinder.

Zwischen dem 6. und 18. Lebensjahr haben Kinder und Jugendliche in jedem Kalenderhalbjahr Anspruch auf eine zahnmedizinische Vorsorgeuntersuchung.

Die gesetzlichen Untersuchungen im Einzelnen

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APGAR: 1. und 5. und 10. Lebensminute

Der erste Gesundheitscheck für Ihr Baby. 

Zur Untersuchung gehört das Messen und Wiegen des Babys sowie die Untersuchung des Blutes der Nabelschnur.

U1: 2. - 4. Lebensstunde

Die U1 dient dazu, Defekte vitaler Funktionen aufzudecken, die sofortiges Handeln erfordern, während die U2 eine ausführliche Untersuchung des Kindes ist, bei der auch ganz besonders Körperhaltung, Motorik und Muskelgrundspannung (Tonus) untersucht werden. Ziel ist die Beurteilung des kindlichen Gesundheitszustandes mit allen Sinnen, die sich aus folgenden Komponenten zusammensetzt:

  1. Inspektion (Betrachtung): Hautfarbe, Ödeme, Blutungen, Geburtsverletzungen, Angiome, Symmetrie und Beschaffenheit der Fontanellen, Augen, Ohren und des Mundes sowie der Extremitäten (Fußstellung, Faltenasymmetrien), Gelenke, Wirbelsäule.

  2. Auskultation (Abhören): Herz und Lunge (Fragestellung: Herzfehler, Atmungsanomalien)

  3. Palpation (Abtasten): Abtasten des Bauches (Tumorsuche), Genitalien (Descensus des Hodens), Leistenpulse, Analregion

U2: 3. - 10. Lebenstag

Zumeist wird die U2 noch in der Klinik durchgeführt und enthält die Beurteilung von Haut, Organen, Geschlechtsteilen sowie eine Blutentnahme zum Screening auf verschiedene angeborene behandelbare Stoffwechselkrankheiten und Hormonstörungen. In den letzten Jahren hat auch ein Hörtest Eingang in das Untersuchungskonzept gefunden, da ein frühes Erkennen einer Hörstörung die Möglichkeit bietet, das betroffene Kind in seiner sozialen und emotionalen Entwicklung nachhaltig zu fördern und Sprachentwicklungsstörungen zu vermeiden. Üblicherweise informiert der Arzt im Rahmen dieser Untersuchung auch über Rachitis- und Kariesprophylaxe mit Vitamin-D-Präparaten und eine optimale Schlafumgebung zur Vorbeugung gegen plötzlichen Kindstod.

U3: 4. - 5. Lebenswoche

Die U3 ist meist die erste beim eigenen Kinder- und Jugendarzt oder Hausarzt stattfindende Untersuchung. Sie enthält die Überprüfung von Körperfunktionen, Hörvermögen und das sogenannte Neugeborenen-Hüftscreening. Dazu erfolgt eine Sonografie beider Hüften (Hüftultraschall), um eine Hüftdysplasie zu diagnostizieren (bei 1–3 % aller Neugeborenen). Auch die Beratung der Eltern, die häufig beim selben Hausarzt betreut werden, klärt wichtige Fragen zur Entwicklung des Kindes.

U4: 3. - 4. Lebensmonat

In den folgenden Untersuchungen (bis U7) wird das Hauptaugenmerk auf die zeitgerechte körperliche Entwicklung des Kindes gelegt, um beispielsweise zerebrale Bewegungsstörungen aufzudecken. Hierbei sollte in der Unterhaltung mit dem Arzt unbedingt über zeitgerechte Impfungen gesprochen werden.

U5: 6. - 7. Lebensmonat

Bei der U5 interessiert sich der Kinderarzt für die Motorik Ihres Babys wie Robben, Drehen und Greifen. Er testet die Hand-Augen-Koordination und Beweglichkeit und prüft erneut das Seh- und Hörvermögen. Die Grundimmunisierungen gegen Tetanus, Diphterie, Keuchhusten, Kinderlähmung, Haemophilus influenzae Ty b (Hib), Hepatitis B und Pneumokokken sowie die Impfung gegen Rotaviren sollten jetzt abgeschlossen sein. Zudem informiert Sie der Kinderarzt über die Ernährung Ihres Kindes, gesunde Zahnentwicklung und Tipps für die Zahnpflege.

U6: 10. - 12. Lebensmonat

Die U6 beschäftigt sich ausführlich mit dem Entwicklungsstad Ihres Kindes. Sitzen, Krabbeln, Stehen und Greifen gehören dazu. Das Sprechen und Sprachverständnis werden geprüft. Auch das Spiel- und Sozialverhalten geben Aufschluss über die Entwicklung Ihres Kindes. Hören und Sehen werden erneut getestet. Ab dem 11. Lebensmonat wird gegen Mumps, Masern, Röteln und Windpocken geimpft.

Jedes Kind entwickelt sich in seinem eigenen Tempo. Sprechen Sie mit Ihrem Kinderarzt, wenn Sie unsicher sind, ob sich Ihr Kind altersgerecht entwickelt. 

U7: 21. - 24. Lebensmonat

Die U7 findet vor dem zweiten Geburtstag statt. Dabei prüft der Kinderarzt die Beweglichkeit und Geschicklichkeit Ihres Kindes. Zum Beispiel ob es alleine läuft oder mit Festhalten Treppen steigt. Das Hören und Sehen werden erneut getestet. Besonders wichtig ist auch das Sprachverständnis, wie viele Worte spricht Ihr Kind und welche Aufforderungen versteht es bereits? Der Arzt befasst sich mit der körperlichen und geistigen Entwicklung Ihres Kindes, wofür es sich interessiert und wie es spielt. Wenn notwendig werden fehlende Impfungen nachgeholt und bestehende aufgefrischt.

U7a: 34. - 36. Lebensmonat

Fast drei Jahre ist Ihr Kind jetzt alt und hat schon vieles erlebt. Die U7a soll unter anderem klären, ob Ihr Kind reif für den Kindergarten ist und frühzeitig mögliche Verhaltensauffälligkeiten zu entdecken. Der Kinderarzt prüft die sprachliche Entwicklung Ihres Kindes, ob es gut sieht und hört. Wachstum, Nervensystem, Motorik und Gewicht sowie mögliche Allergien werden ebenso geprüft wie Kiefer und Zähne. 

U8: 46. - 48. Lebensmonat

Ihr Kind ist auf dem besten Weg, ein Vorschulkind zu werden. Bei der U8 schaut sich der Kinderarzt an, wie beweglich und geschickt Ihr Kind bereits ist, zum Beispiel beim Hüpfen und Malen. Er testet Wahrnehmungsvermögen und Konzentrationsfähigkeit, ebenso wie Sprach-, Hör- und Sehvermögen. Herz, Schilddrüse, Nierenfunktion und Harnwege werden untersucht. Auch für das Verhalten Ihres Kindes interessiert sich der Arzt, zum Beispiel für die Ernährung, Nägelbeißen und die Kontaktaufnahme mit anderen Kindern. 

U9: 60. - 64. Lebensmonat

Die U9 findet im Jahr vor der Einschulung statt. Dabei werden alle Organes Ihres Kindes gecheckt, der Urin untersucht und der Blutdruck gemessen. Der Arzt prüft die Körperhaltung, Beweglichkeit und Geschicklichkeit Ihres Kindes und checkt das Seh- und Hörvermögen. Der Arzt befasst sich mit der Aussprache und dem Sprachverständnis Ihres Kindes und mit seinem sozialen Verhalten und Interessen. Zudem wird erneut der Impfstatus gecheckt.

 

J1: 13. - 15. Lebensjahr (Alter des Jugendlichen: 12 - 14 Jahre)

Zwischen 12 und 14 ist der richtige Zeitpunkt für die J1. Teenager können diese Untersuchung auch ohne Begleitung der Eltern wahrnehmen. Im Mittelpunkt stehen Fragen rund um die Pubertät. 

Der Arzt prüft den allgemeinen Gesundheits- und Entwicklungsstand, wie zum Beispiel Größe, Gewicht und die inneren Organe. Auch Blutdruck und Cholesterin werden gemessen. Im vertraulichen Gespräch mit dem Arzt können Fragen offen angesprochen werden, die häufig in der Pubertät anfallen. Zum Beispiel Unzufriedenheit mit dem Gewicht, Essstörungen, Hautprobleme, Umgang mit Alkohol, Nikotin und Medien, Sexualität oder Schwierigkeiten mit Freunden.

NEU: Zahnvorsorge für Babys und Kleinkinder

Der frühzeitige Schutz der Zähne ist ein wichtiger Beitrag zur Kindergesundheit durch die 

  • frühzeitige Erkennung von Zahnproblemen
  • Beratung zur Zahnpflege und Ernährung
  • Gewöhnung an den Zahnarztbesuch

Deshalb gibt es die zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen Z1 - Z6.
Diese werden seit 2026 ebenfalls im gelben Vorsorgeheft dokumentiert, bitte bringen Sie es zur Zahnvorsorge Ihres Kindes mit.

Übersicht Zahnvorsorge

Für Kinder vom 6. bis 33. Monat:

Drei Untersuchungen mit Mindestabstand von vier Monaten

Z1

6. - 9. Monat

Z2

10. - 20. Monat

Z3

21. - 33 Monat

Für Kinder vom 34. bis. 72. Monat:

Drei weitere Untersuchungen mit Mindestabstand von zwölf Monaten.

Z4

34. - 48. Monat

Z5

49. - 60. Monat

Z6

61. - 72 Monat

Mehr Vorsorge mit “Starke Kids”

Zusätzlich bieten wir für Babys, Kinder und Jugendliche erweiterte Früherkennungsuntersuchungen im Rahmen unseres Programms Starke Kids an. 

Bitte klären Sie vorher mit Ihrem Kinder- und Jugendarzt, ob er an diesem Angebot teilnimmt. Dann übernehmen wir die Kosten.
Nimmt Ihr Arzt nicht an Starke Kids teil, können wir Privatrechnungen leider nicht übernehmen.

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