Arzneimittel

Medikamente für Ihre Gesundheit

Wenn Ihr Arzt oder Ihre Ärztin Ihnen ein apothekenpflichtiges Arzneimittel verordnet, übernehmen wir dafür die Kosten. Sie holen mit Ihrer Gesundheitskarte (oder in ganz seltenen Fällen mit dem Papierrezept) Ihr Medikament in der Apotheke ab. Die Abrechnung erfolgt zwischen der Apotheke und unserer Krankenkasse.

Zuzahlung

Sie selber leisten in der Regel nur eine geringe Zuzahlung. Diese Zuzahlung ist gesetzlich auf 10 Prozent festgelegt und beträgt minimal 5 Euro und maximal 10 Euro. Kostet das Arzneimittel weniger als 5 Euro, zahlen Sie entsprechend weniger. 

Generika und Rabattverträge

Die gesetzlichen Krankenkassen schließen mit den Pharmaherstellern Rabattverträge für Arzneimittel ab. Dadurch gewähren die Hersteller Preisvorteile auf den Apothekenverkaufspreis. Das ist wichtig, um den Kostenanstieg im Gesundheitssystem entgegenzuwirken. Die Apotheke ist verpflichtet, das Arzneimittel abzugeben, für das ein Rabattvertrag abgeschlossen wurde. 

Das können so genannte Generika sein. Ein Generikum ist eine Kopie eines Markenarzneimittels, das nach Ablauf des Patentschutzes hergestellt wurde. Es enthält den gleichen Wirkstoff in der gleichen Dosierung. Und Generika haben die gleiche Darreichungsform, wie das Originalpräparat, also zum Beispiel Tablette oder Saft. Die im Rahmen eines Rabattvertrags abgegebenen Arzneimittel sind also qualitativ identisch mit dem Original-Präparat. 

Wichtig: Falls es eine medizinische Notwendigkeit für ein Original-Präparat gibt, kann dies auch weiterhin verordnet werden. Dazu muss Ihre Ärztin oder Ihr Arzt „aut idem“ auf dem Rezept markieren. 

Arzneikompass

Wenn Sie wissen möchten, ob es für Ihr gewohntes Medikament eine rabattierte Alternative gibt, können Sie dies über den Arzneikompass ermitteln. Geben Sie dort einfach die Bezeichnung Ihres Medikamentes ein und Sie erhalten eine Auflistung, welche Präparate die Apotheke Ihnen aushändigen kann.

Medikationsplan 

Falls Sie regelmäßig auf mehrere Arzneimittel angewiesen sind, haben Sie Anspruch auf einen Medikationsplan. Dieser Plan ist Ihr persönliches Verzeichnis aller Arzneimittel, die eingenommen oder angewendet werden. So haben Sie stets den Überblick über Ihre Medikamente. Der Medikationsplan wird in der Regel von Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt erstellt. Auch macht es Sinn, den Medikationsplan mit in die Apotheke zu nehmen. Hier kann auf mögliche Wechselwirkungen bei der Medikation hingewiesen werden und die Apotheke hält bei Bedarf Rücksprache mit Ihrer Arztpraxis. 

 

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Ihr Ansprechpartner steht Ihnen für alle Fragen zur Verfügung.
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