Kostenerstattungstarif
Behandlung als Privatpatient
Sie möchten als Privatpatient behandelt werden? Mit dem Kostenerstattungstarif der Continentale BKK kein Problem. Sie erhalten die von Ihnen gewählten medizinischen Leistungen auf Rechnung des Leistungserbringers. Sie treten damit bei Ärzten, Zahnärzten usw. als Privatpatient auf und zahlen damit eine deutlich höhere Vergütung, als sie normalerweise von der BKK übernommen wird.
Die Rechnungen reichen Sie bei uns ein und wir erstatten Ihnen die Kosten im Rahmen der für die BKK geltenden Vergütungsregelungen. Entstehende Mehrkosten können und sollten Sie z. B. durch den Abschluss einer Zusatzversicherung bei unserem Kooperationspartner Continentale Krankenversicherung a.G. auffangen.
Informieren Sie uns
Informieren Sie uns, bevor Sie sich für den Tarif der Kostenerstattung entscheiden. Ihre Wahl ist dann für mindestens ein Vierteljahr verpflichtend – ab dem Tag, an dem Sie uns Ihre Entscheidung mitgeteilt haben.
Beim Kostenerstattungstarif können Sie alle Leistungen wählen oder Sie grenzen den Tarif auf einen oder mehrere Leistungsbereiche ein:
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ambulante ärztliche Versorgung
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ambulante zahnärztliche Versorgung
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stationäre Versorgung
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ärztlich oder zahnärztlich veranlasste Leistungen, wie Medikamente
Wenn der Arzt
… Sie als gesetzlich Versicherten über Ihre Versichertenkarte behandelt, tut er dies im Rahmen des Kassenvertrages und rechnet direkt mit der Continentale BKK ab.
Behandelt der Arzt Sie als Privatpatient, kommen meist höhere Kosten zustande, z. B. durch Zusatzleistungen. Wir erstatten Ihnen nur den Leistungsumfang einer gesetzlichen Krankenkasse – nicht die Kosten für etwaige Zusatzleistungen.
Wir beraten Sie gern ausführlich zum Kostenerstattungstarif. Einfach anrufen!
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