Die Auffrischungsimpfung wird insbesondere älteren Personen ab 80 Jahren, Pflegebedürftigen und Menschen mit einem geschwächten Immunsystem im Sinne der gesundheitlichen Vorsorge angeboten. Grund dafür ist, dass bei diesen Personengruppen nach einer vollständigen Impfserie möglicherweise keine ausreichende oder eine schnell nachlassende Immunantwort vorliegt. Durch eine dritte Impfung kann die Bildung von Antikörpern wieder angeregt und der Schutz dieser besonders gefährdeten Gruppen aufrechterhalten werden.
Auch über 60-Jährige können ihren COVID-19-Impschutz mit Blick auf die kühlere und infektionsreiche Jahreszeit nach individueller Abwägung und ärztlicher Beratung entsprechend auffrischen. Pflegekräfte in Alten- und Pflegheimen und Beschäftige in Einrichtungen für gefährdete Personen können auf eigenen Wunsch ebenfalls eine Auffrischungsimpfung erhalten.
Das Gleiche gilt für Berufsgruppen, die regelmäßig Kontakt zu infektiösen Menschen haben. Dazu gehören zum Beispiel medizinisches Personal in der ambulanten oder stationären Versorgung, Rettungsdienste oder mobile Impfteams.