Pro Gutschein ist ein Betrag von zwei Euro zu zahlen. Gutschein eins kann bis zum 28. Februar 2021 eingelöst werden. Der Gutschein zwei ist vom 16. Februar bis zum 15. April 2021 gültig.
Anspruchsberechtigter Personenkreis
Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben Anspruch auf Schutzmasken, wenn
1. sie das 60. Lebensjahr vollendet haben oder
2. bei ihnen Erkrankungen mit speziellen Risikofaktoren vorliegen. Dazu gehören unter anderem:
a) chronisch obstruktive Lungenerkrankung oder Asthma bronchiale,
b) chronische Herzinsuffizienz,
c) chronische Niereninsuffizienz Stadium > 4,
d) Demenz oder Schlaganfall,
e) Diabetes mellitus Typ 2,
f) aktive, fortschreitende oder metastasierte Krebserkrankung oder stattfindende Chemo- oder
Radiotherapie,welche die Immunabwehr beeinträchtigen kann,
g) stattgefundene Organ- oder Stammzellentransplantation,
h) Trisomie 21,
i) Risikoschwangerschaft.