Studierende

Im Studium gut krankenversichert

Sie sind Student und brauchen eine eigene Krankenversicherung? Es gibt wichtigere Themen als Krankenversicherung, wenn man studiert. Vorlesungen, Tutorien, Übungen, eigene Wohnung oder einfach chillen und mit Freunden treffen. Das können wir gut verstehen.


Wir sind Ihr verlässlicher Partner und unterstützen Sie in allen Fragen rund um das Thema Krankenversicherung. Mit uns sind Sie bestens versichert im Studium.

Beginn des Studiums

Zu Beginn Ihres Studiums ist es am günstigsten, wenn Sie weiter beitragsfrei in der Familienversicherung der Eltern mit versichert sind. Dies ist grundsätzlich bis zum vollendeten 25. Lebensjahr möglich.

Haben Sie z. B. eine gesetzliche Dienstpflicht, ein freiwilliges ökologisches/soziales Jahr, einen freiwilligen Wehrdienst, einen Freiwilligendienst nach dem Bundesfreiwilligengesetz geleistet? Dann verlängert sich die beitragsfreie Familienversicherung ggf. bei den Eltern.

Im Anschluss daran müssen Sie sich selbst versichern.

Unser Tipp

Am einfachsten, Sie führen Ihre Krankenversicherung bei der Continentale BKK fort. Mit der Krankenversicherung der Studenten (KVdS) sind Sie günstig weiter versichert.

Die Beiträge der studentischen Krankenversicherung

Die monatlichen Beiträge betragen ab 01.01.2024 in der

  • Krankenversicherung: 95,98 €
  • Pflegeversicherung: 27,61 € bzw. 32,48 € für Kinderlose ab dem 23. Lebensjahr

Pflegeversicherung

Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung ist abhängig von der Anzahl der berücksichtigungsfähigen Kinder.

Mitglieder der sozialen Pflegeversicherung mit mehreren Kindern erhalten ab dem zweiten bis zum fünften Kind eine Entlastung durch einen Abschlag in Höhe von 0,25 % für jedes Kind, maximal also 1,00 %. Dieser Abschlag gilt jeweils für Kinder, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, und endet in dem Monat, in dem das Kind das 25. Lebensjahr vollendet.

Für Mitglieder mit einem oder mehreren Kindern entfällt der Beitragszuschlag für Kinderlose dauerhaft.

Bei der individuellen Beitragsberechnung sind daher ggf. Abschläge für Kinder zu berücksichtigen.

Bezieher von BAföG-Leistungen erhalten vom zuständigen Amt für Ausbildungsförderung auf Antrag ggf. einen monatlichen Zuschuss zum Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag. Am einfachsten ist es zudem, wenn Sie uns eine Einzugsermächtigung für die Beiträge erteilen. Dann ist eine monatliche Zahlung möglich. Wer keine Einzugsermächtigung unterschreiben möchte, muss die Beiträge für das Semester im Voraus zahlen. 

Ende der studentischen Krankenversicherung

Die studentische Krankenversicherung endet spätestens mit dem 30. Geburtstag. Natürlich gibt es Ausnahmen zu dieser Regelung.

Hierzu und allen weiteren Fragen beraten wir Sie gern ausführlich. Einfach anrufen!

Noch Fragen?
Ihre Ansprechpartner stehen Ihnen für alle Fragen zur Verfügung.
040 526777-1241
040 526777-1125