Pflegegrad 1

Ihre Leistungen bei leichter Pflegebedürftigkeit

Im Pflegegrad 1 stehen Ihnen je nach Bedarf unterschiedliche Leistungen zur Verfügung. Hier haben wir Ihnen die wichtigsten Informationen zusammengestellt. 
 

Betreuungs- und Entlastungsleistungen

Pro Monat stehen Ihnen 125,00 Euro zur Verfügung. Diese können Sie verwenden zur Finanzierung von: 

  • Sachleistungen durch einen Pflegedienst (§ 36 SGB XI)
  • Betreuung durch einen Pflegedienst
  • Restkosten der Tages- und Kurzzeitpflege (z. B. für Unterkunft und Verpflegung)
  • Niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsleistungen
  • Zuschuss bei vollstationärer Pflege

Wohngruppenzuschlag

Für gemeinschaftlich organisierte pflegerische Versorgung in einer ambulant betreuten Wohngruppe stehen Ihnen 214,00 Euro pro Monat zur Verfügung. Die gemeinsame Wohnung kann mit zwei bis elf weiteren Personen bewohnt sein.

Pflegehilfsmittel

Für Pflegehilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind, erhalten Sie bis zu 40,00 Euro im Monat.
Dazu gehören zum Beispiel: 

  • Saugende Bettschutzeinlagen
  • Einmalhandschuhe
  • Mundschutz
  • Hände- und Flächendesinfektionsmittel

Weitere Pflegehilfsmittel

Zusätzlich stehen Ihnen weitere Pflegehilfsmittel zu (§ 40 SGB XI).
Beispiele dafür sind: 

  • Hausnotrufsysteme (bei Sturzgefährdung)
  • Wiederverwendbare Bettschutzeinlagen (zwei Mal im Jahr)

Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen

Die Pflegekassen können Zuschüsse zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes gewähren, wenn dadurch die häusliche Pflege ermöglicht oder erheblich erleichtert wird, oder wenn eine möglichst selbstständige Lebensführung wieder hergestellt wird. Hierfür können Sie bis zu 4.000,00 Euro beantragen.

Dazu gehören zum Beispiel:

  • Bad-Umbauten
  • Fest installierter Treppenlift
  • Umzug in eine andere Wohnung

Beratungsleistungen

Zudem haben Sie Anspruch auf zahlreiche Beratungsleistungen, die Ihnen und Ihren Angehörigen helfen, die Pflegesituation möglichst gut zu meistern. 
Hierzu zählen:

  • Pflegeberatung für Ihre persönlichen Fragen
  • Beratungseinsatz zur Qualitätssicherung durch einen Pflegedienst
  • Pflegekurse für pflegende Angehörige
  • Betreuung und Aktivierung bei vollstationärer Pflege

Wie werden die Leistungen beantragt?

Um Leistungen zu erhalten, stellen Sie zunächst einen Antrag bei der BKK Pflegekasse. Hierfür genügt schon ein Anruf. Den Antrag können auch von Ihnen bevollmächtigte Personen für Sie stellen. Gern lassen wir Ihnen ergänzend ein entsprechendes Formular zukommen und unterstützen Sie beim Ausfüllen. 

Wir informieren Sie gern ausführlich!

Für alle Leistungen unserer Pflegekasse gilt: Lassen Sie sich bitte in jedem Einzelfall vor Inanspruchnahme von uns beraten, individuell für Sie.

Noch Fragen?
Ihre Ansprechpartner stehen Ihnen für alle Fragen zur Verfügung.
02391 60325-3601
02391 60325-3012

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