
Pflege im Pflegeheim
Informationen zur vollstationären Pflege
Für die vollstationäre Pflege zahlen wir für Sie einen pauschalen Leistungsbetrag. Einen Teil der sogenannten pflegebedingten Aufwendungen wird mit diesem Betrag abdeckt.
Entlastung für Heimbewohner
In einem Pflegeheim können die Kosten für die Pflege eine große finanzielle Belastung sein. Unsere Pflegekasse unterstützt Sie mit einem zusätzlichen Betrag, um die Kosten für Ihre Pflege zu mindern.
Ab 01.01.2024 zahlt die Pflegekasse allen Heimbewohnern neben dem Leistungsbetrag einen neuen Leistungszuschlag. Grundlage ist dafür das Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung.
Dauer der Pflege bestimmt die Zuschusshöhe
Der Leistungsbetrag staffelt sich. Die Unterstützung orientiert sich an der Dauer des Aufenthaltes eines Pflegeheimbewohners. Durch den Leistungszuschlag verringert sich der jeweilige persönliche Eigenanteil der Pflegekosten. Der Leistungszuschlag steigt mit der Dauer der Pflege. Im ersten Jahr trägt die Pflegekasse 15 Prozent des pflegebedingten Eigenanteils, im zweiten Jahr 30 Prozent, im dritten Jahr 50 Prozent und danach 75 Prozent.
Bereits vorhandene Versorgungszeiten und angefangene Monate werden voll angerechnet.
Übersicht Leistungszuschlag für Pflegebedürftige
Aufenthalt in einem Pflegeheim |
Zuschlag des Eigenanteils der Pflegekosten |
---|---|
Bis zu 12 Monate |
15 % |
Mehr als 12 Monate |
30 % |
Mehr als 24 Monate |
50 % |
Mehr als 36 Monate |
75 % |
Was passiert bei Abwesenheit?
Bei einer Abwesenheitszeit von mehr als drei Tagen verringern sich die Pflegevergütungen, sowie die Entgelte für Unterkunft und Verpflegung; in einigen Bundesländern auch für die Ausbildungspauschalen. Dies führt dazu, dass sich der von der pflegebedürftigen Person zu zahlende Eigenanteil an den pflegebedingten Aufwendungen entsprechend reduziert.
Da sich die Höhe des Leistungszuschlags nach der Höhe des pflegebedingten Eigenanteils bemisst, reduziert sich in der Folge ebenfalls auch der Leistungszuschlag.
Wir informieren Sie gern ausführlich!
Für alle Leistungen unserer Pflegekasse gilt: Lassen Sie sich bitte in jedem Einzelfall vor Inanspruchnahme von uns beraten; ggf. auch in einem Pflegestützpunkt.
Das könnte Sie auch interessieren