Haushaltshilfe

Das Plus bei Erkrankung

Krankheit, Krankenhaus, Schwangerschaft oder Kur - und wer führt den Haushalt weiter?

Auf die Continentale BKK können Sie sich verlassen. Wir übernehmen die Kosten für eine Haushaltshilfe.

Wann übernehmen wir die Kosten für die Haushaltshilfe? 

  • Bei Schwangerschaft und Entbindung, wenn z. B. strenge Bettruhe notwendig ist.
  • Bei Krankenhaus oder medizinischer Vorsorge oder Rehabilitation.
  • Bei häuslicher Krankenpflege, die anstelle einer Krankenhausbehandlung durchgeführt wird.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden? 

  • Es lebt mindestens ein Kind im Haushalt, das unter 14 Jahre alt ist.
  • Es lebt ein Kind im Haushalt, das behindert und auf fremde Hilfe angewiesen ist.
  • Keine im Haushalt lebende Person kann die Haushaltsführung übernehmen.

Ihr Plus 

Darüber hinaus besteht Anspruch auf Haushaltshilfe, wenn die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist wegen

  • einer schweren Krankheit
  • der akuten Verschlimmerung einer Krankheit.

Das gilt insbesondere nach einem Krankenhausaufenthalt, einer ambulanten Operation oder einer ambulanten Krankenhausbehandlung.

Wenn kein Kind im Haushalt lebt, wird die Haushaltshilfe für maximal vier Wochen zur Verfügung gestellt. Der Anspruch besteht nur, soweit keine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt führen kann.

Voraussetzung ist die Feststellung der Notwendigkeit und der körperlichen Einschränkung durch den behandelnden Arzt.

Zuzahlung 

Sofern Sie 18 Jahre oder älter sind, gilt eine Zuzahlung von 10 Prozent der kalendertäglichen Kosten, jedoch mindestens 5 € und höchstens 10 €. Bei Schwangerschaft oder Entbindung fällt keine Zuzahlung an.

Vor der Inanspruchnahme sollten Sie sich ausführlich von uns beraten lassen.

Noch Fragen?
Ihr Ansprechpartner steht Ihnen für alle Fragen zur Verfügung.
0231 557130-2608
040 526777-1125

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