Künstliche Befruchtung

Unterstützung bei Kinderwunsch

Immer mehr Paare in Deutschland nehmen eine künstliche Befruchtung in Anspruch. Die Behandlung kann nicht nur emotional und körperlich, sondern auch finanziell belastend sein.

Gesetzliche Leistung ist 50 Prozent

Als gesetzliche Leistung übernehmen Krankenkassen für verheiratete Paare 50 Prozent der entstehenden Kosten. Dies gilt für Frauen ab 25 Jahren bis zum vollendeten 40. Lebensjahr und für Männer ab 25 Jahren bis zum vollendeten 50. Lebensjahr für maximal drei Versuche. Alle übrigen Kosten trägt das Paar üblicherweise selbst.

Mehr Leistungen bei der Continentale BKK

Wir helfen Paaren mit Kinderwunsch noch darüber hinaus. Zusätzlich zur gesetzlichen Regelung bieten wir  weitere Unterstützungsangebote, die sich auch miteinander kombinieren lassen: 

1. Satzungsregelung
2. Vertrag "Kinderwunsch"
3. Kinderwunschkonsil

1. Satzungsregelung - Zusätzlich 750 Euro

Wenn ein gesetzlicher Anspruch auf künstliche Befruchtung besteht, zahlt die Contientale BKK für die ersten drei Versuche einen zusätzlichen Zuschuss von je 250 Euro, insgesamt also 750 Euro. 

2. Vertrag Kinderwunsch

Durch den Vertrag "Kinderwunsch" erhalten Paare für die künstliche Befruchtung weitere Leistungen:

  • Der Vertrag erhöht die Anzahl möglicher Behandlungen von drei auf vier Versuche. Für den 4. Versuch beträgt unser Zuschuss je nach Methode 800 - 1.000 Euro.
  • Die Altersgrenze für Frauen wird bis zum vollendeten 42. Lebensjahr erweitert. Hierfür sind Zuschüsse bis zu 3.000 Euro möglich.
  • Um das Risiko von Mehrlingsschwangerschaften infolge der künstlichen Befruchtung möglichst gering zu halten, werden bei der Behandlung durch die Vertragsärzte maximal zwei anstatt der üblichen drei Embryonen in die Gebärmutter übertragen. Wenn medizinisch notwendig, kann auch ein Single-Embryonentransfer stattfinden.
  • Bei Inanspruchnahme des Kryozyklus (Auftauzyklus) kann bei der Frau auf belastende hormonelle Stimulationstherapien verzichtet werden, weil bereits befruchtete Eizellen eingefroren und für gegebenenfalls weitere Transfers konserviert werden. Hierfür zahlen wir insgesamt bis zu 700 Euro.
  • Anstelle der üblichen zwei bis drei Tage bleiben der befruchteten Eizelle fünf Tage, um sich zu entwickeln (Blastozystenkultur). Hierfür zahlen wir insgesamt bis zu 500 Euro.
  • Zudem ist ein unbürokratischer Wechsel der Behandlungsmethode - von der In-vitro-Fertilisation (IVF) zur Intrazytoplasmatischen Spermieninjektion (ICSI) – möglich.

Bitte beachten Sie, dass je nach Alter der Frau und gewählter Behandlungsmethode unterschiedliche Kombinationen und damit unterschiedliche Zuschussbeträge möglich sind. 

Ihre nächsten Schritte

Der bundesweit einmalige Kinderwunsch-Vertrag gilt für alle teilnehmenden reproduktionsmedizinischen Zentren. Lassen Sie sich von Ihrem behandelnden Arzt oder Ärztin beraten, was für Sie medizinisch sinnvoll ist. Dann erläutern wir Ihnen gerne, welche Zuschüsse in Ihrer Situation möglich sind.

3. Kinderwunschkonsil durch einen Facharzt

In der Medizin bezeichnet ein Konsil die patientenbezogene Beratung von Ärzten oder Psychotherapeuten durch einen entsprechenden Facharzt. Das Ziel ist, durch die enge und strukturierte Zusammenarbeit von Gynäkologen und Reproduktionsmedizinern die Betreuung und Behandlung von ungewollt kinderlosen Paaren zu optimieren. Wir übernehmen dafür die Kosten. 

Länderzuschuss möglich

In einigen Bundesländern gibt es die Möglichkeit, einen finanziellen Zuschuss für die künstiche Befruchtung zu erhalten. Dieser muss vor der Behandlung beantragt werden. 

Nähere Informationen finden Sie im Informationsportal des Bundesministeriums. 

Noch Fragen?
Ihre Ansprechpartner stehen Ihnen für alle Fragen zur Verfügung.
040 526777-1242
040 526777-1125

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