
Krankengeld – bei Arbeitsunfähigkeit abgesichert!
Werden Sie als Arbeitnehmer krank, haben Sie in der Regel für 6 Wochen Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch Ihren Arbeitgeber. Anschließend zahlt die Continentale BKK das gesetzlich höchstmögliche Krankengeld, damit Sie sich ganz auf Ihre Genesung konzentrieren können und schnell wieder fit und gesund werden.
Für die Berechnung des Krankengeldes
… gilt folgende Grundlage: Sie erhalten 70 Prozent Ihres Bruttoverdienstes, maximal bis zur Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung, jedoch nicht mehr als 90 Prozent des Nettoverdienstes. Maßgeblich für die Berechnung ist das Entgelt des Monats vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit. Haben Sie Zahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld erhalten, werden diese ebenfalls berücksichtigt.
Vom Krankengeld müssen dann im Regelfall die gesetzlichen (Arbeitnehmer-) Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung in Abzug gebracht werden. Von den Beiträgen zur Krankenversicherung sind Sie während der Bezugszeit von Krankengeld aber befreit!
Dieser Anspruch ist zeitlich unbefristet, allerdings mit der Ausnahme, dass Krankengeld wegen derselben Krankheit auf 78 Wochen innerhalb von jeweils drei Jahren begrenzt ist.
In der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
… ist auch der Krankengeld-Auszahlschein integriert. So wird der nahtlose Nachweis der Arbeitsunfähigkeit sichergestellt.
Zusätzlich zu den Ausfertigungen für den Arzt, den Arbeitgeber und die Krankenkasse erhalten Sie eine Durchschrift der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. So können Sie leicht erkennen, wann spätestens eine erneute Krankschreibung ausgestellt werden muss. Zusätzlich enthält dieser Durchschlag Hinweise für Sie zu den Meldepflichten für einen nahtlosen Nachweis der Arbeitsunfähigkeit. Dies ist besonders wichtig!
Ein Anspruch auf Krankengeld
… entsteht generell bereits am Tag der ärztlichen Feststellung.
Der Anspruch auf Krankengeld bleibt auch dann bestehen, wenn das Fortbestehen der Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit am nächsten Werktag nach dem Ende des bisher festgestellten Zeitraums der Arbeitsunfähigkeit ärztlich festgestellt wird.
Nachweis für den Arbeitgeber
Außerdem ist auch bei Zahlung des Krankengeldes ein Nachweis für den Arbeitgeber vorgesehen. Der Patient kann so mühelos seinem Vorgesetzten einen Nachweis seiner Erkrankung zukommen lassen.
Um Nachteile oder Wartezeiten
… beim Bezug von Krankengeld zu vermeiden, lassen Sie sich von unseren Krankengeldmanagern beraten. Bei Krankheit ist der Bezug von Krankengeld nur ein Aspekt. Auch Fragen, wie die Genesung vielleicht schneller erreicht werden kann, wie Facharzttermine schneller vereinbart werden können oder wer für eine Rehabilitationsmaßnahme zuständig ist und vieles mehr, beantworten sie gern. Rufen Sie einfach an.
Noch Fragen?
Ihre Ansprechpartner stehen Ihnen für alle Fragen zur Verfügung.
Sie können uns Ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auch so senden:
- Über unsere Online-Geschäftsstelle
Online-Geschäftsstelle - Per Post an:
Continentale BKK
Zentraler Posteingang
30645 Hannover
Ihre persönlichen Ansprechpartner
Kirsten Berg
Buchstabe: AA-BO
Janine Schober-Seppelt
Buchstabe: BP-EO
Tobias Siek
Buchstabe: EP-GZ
Christiane Foellmer
Buchstabe: HA-JI
Jennifer Schönig
Buchstabe: JJ-KO
Klemens Schmidt
Buchstabe: KP-MD
Bärbel Krohm
Buchstabe: ME-PF
Erika Sorge
Buchstabe: PG-SB
Alina Reimann
Buchstabe: SC-SQ
Marcel Kusterer
Buchstabe: SR - WE
Nicole Heidrich
Teamleiterin Krankengeld
Buchstabe: WF-ZZ
Jan-Philipp Sammt
Henriette Nowienski
Abteilungsleiterin
Krankengeld / Hilfsmittel
Ellen Spahn
AU-Nachbearbeitung
Buchstabe: AA-KO
Claudia Jannack
AU-Nachbearbeitung
Buchstabe: KP-ZZ