Impfen schützt – beugen Sie Krankheiten vor!
Eine Impfung kann Sie vor schweren Erkrankungen schützen oder, wie bei der Grippe, zu einem deutlich leichteren Krankheitsverlauf führen.
Dieser persönliche Schutz hat aber noch eine andere wichtige Funktion: Wenn genügend Menschen geimpft sind, schützt das auch die Allgemeinheit und verhindert Epidemien.
Die Continentale BKK übernimmt die Kosten aller Standard-, Regel- und Auffrischungsimpfungen, die von der Ständigen Impfkommission des Robert-Koch-Instituts (STIKO) empfohlen werden. Maßgebend ist hier die Schutzimpfungsrichtlinie.
Über die für Sie erforderlichen Impfungen berät Sie Ihr Arzt. Welche Impfungen in welchem Alter anfallen, erfahren Sie auch im aktuellen Impfkalender der STIKO.
Impfungen für Kinder
Zu den Standardimpfungen gehören Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten, Haemophilus influenzae Typ b, Hepatitis B, Kinderlähmung, Masern, Mumps, Rotaviren, Röteln und Windpocken sowie gegen Pneumokokken und Meningokokken.
Für Mädchen von 12 bis 17 Jahren auch die Impfung gegen humane Papillomaviren („Gebärmutterhalskrebs-Impfung“/HPV). Wir erstatten 100 % der Kosten für diese Impfung maximal aber 400 € im Rahmen unseres Gesundheitskontos.
Zusätzliche Impfungen - auch bei privaten Reisen
Im Rahmen unseres Gesundheitskontos erstatten wir Ihnen jährlich die Kosten für zwei weitere Impfungen, bis zu 400 Euro pro Jahr. Dazu gehört zum Beispiel die Impfung gegen die durch Zecken übertragbare FSME (Frühsommermeningokokken-Enzephalitis), auch außerhalb von Zecken-Risikogebieten.
Sie verreisen nach Südafrika, Schweden oder China? Für jedes Land ist eine individuelle Impfungerforderlich. Welchen Impfschutz Sie wo benötigen, ist von Land zu Land unterschiedlich und kann sich sogar nach Regionen und nach Jahreszeiten verändern. Informieren Sie sich rechtzeitig vor der geplanten Reise, welcher Impfschutz erforderlich ist. Viele nützliche Informationen erhalten Sie dazu vom Zentrum für Reisemedizin unter www.crm.de. Auch diese Kosten übernehmen wir im Rahmen des Gesundheitskontos.
Impfungen für Urlaubsreisen sind keine gesetzliche Leistungen. Sie müssen zunächst in Vorleistung treten. Bitte reichen Sie uns die Originalrechnung und einen Zahlungsnachweis (Quittung) zur Erstattung ein. Bitte vergessen Sie Ihre Bankverbindung nicht (IBAN).
Die zusätzlichen Impfungen (zwei pro Jahr) sind Teil unseres Gesundheitskontos.
Übrigens: Bei beruflich bedingten Auslandsreisen müssen die Kosten der Impfungen vom Arbeitgeber getragen werden.
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