Brillen und Sehhilfen

für eine gute Sicht

Wer eine Sehhilfe benötigt, weiß, wie teuer diese werden kann.

 

Bis zum 18. Lebensjahr

 … können wir helfen. Wir übernehmen die Kosten für Sehhilfen in Höhe eines einheitlichen Festbetrages. Bei einer Änderung der Sehstärke um 0,5 Dioptrin erfolgt abermals die Kostenübernahme durch Ihre BKK.

 

Ab dem 18. Lebensjahr

… müssen Sie die Kosten der Sehhilfen grundsätzlich selbst tragen. Eine Kostenbeteiligung ist vom Gesetzgeber nur vorgesehen, wenn beide Augen schwer sehbeeinträchtigt sind oder Augenverletzungen bzw. Augenerkrankungen vorliegen. 

Ein Zuschuss für Erwachsene wird zudem gezahlt, wenn sie zur Korrektur einer Sehschwäche einen Fernausgleich von mehr als sechs Dioptrien bei Kurz- oder Weitsichtigkeit oder einen Fernausgleich von mehr als vier Dioptrien wegen einer Hornhautverkrümmung brauchen.

Ob eine dieser Voraussetzungen bei Ihnen vorliegt, beurteilt Ihre Augenärztin oder Ihr Augenarzt. Damit der Zuschuss mit uns abgerechnet werden kann, brauchen Sie eine ärztliche Verordnung, die nach Inkrafttreten des Gesetzes ausgestellt wird.

Den Zuschuss übernehmen wir grundsätzlich in Höhe der bundeseinheitlichen Festbeträge für Sehhilfen. Da sich diese unter anderem nach der benötigten Sehstärke richtet, erfragen Sie den genauen Betrag bitte bei Ihrem Augenoptiker. Außerdem fällt eine gesetzliche Zuzahlung in Höhe zehn Prozent des Abgabepreises an, mindestens 5 € und höchstens 10 €.

Noch Fragen?
Ihr Ansprechpartner steht Ihnen für alle Fragen zur Verfügung.
0231 557130-2603
0231 557130-2012

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