
Arbeitgeberversicherung

Die Mittel zur Durchführung des Ausgleichs der Arbeitgeberaufwendungen werden durch eine Umlage von den am Ausgleichsverfahren beteiligten Arbeitgebern aufgebracht. Berechnet werden die Umlagebeträge nach dem jeweiligen Umlagesatz und den rentenversicherungspflichtigen Entgelten der beschäftigten Arbeitnehmer.
Unser Partner, die BKK Arbeitgeberversicherung
Das Umlageverfahren wird durch die BKK-Arbeitgeberversicherung beim BKK Landesverband Mitte durchgeführt.
Hier finden Sie Ihre Ansprechpartner für das Erstattungsverfahren. Bitte nutzen Sie für Rückfragen den Service der BKK-Arbeitgeberversicherung montags bis donnerstags von 7.00 Uhr bis 18.00 Uhr und freitags von 7.00 Uhr bis 17.00 Uhr unter der Rufnummer 0391 72518-100.
Allgemeine Informationen können Sie auch unter www.bkk-aag.de finden.
Noch Fragen?
Ihr Ansprechpartner steht Ihnen für alle Fragen zur Verfügung