Arbeitgeberversicherung

Umlagen

Die Mittel zur Durchführung des Ausgleichs der Arbeitgeberaufwendungen werden durch eine Umlage von den am Ausgleichsverfahren beteiligten Arbeitgebern aufgebracht. Berechnet werden die Umlagebeträge nach dem jeweiligen Umlagesatz und den rentenversicherungspflichtigen Entgelten der beschäftigten Arbeitnehmer.

Unser Partner, die BKK Arbeitgeberversicherung

Das Umlageverfahren wird durch die BKK-Arbeitgeberversicherung beim BKK Landesverband Mitte durchgeführt.

Hier finden Sie Ihre Ansprechpartner für das Erstattungsverfahren. Bitte nutzen Sie für Rückfragen den Service der BKK-Arbeitgeberversicherung. Telefonisch erreichbar unter 0391 72518-100 von  mo. – do. von 7 – 18 Uhr und freitags von 7 – 17 Uhr.

Allgemeine Informationen können Sie auch unter www.bkk-aag.de finden.

Noch Fragen?
Ihre Ansprechpartner vom BKK Landesverband Mitte stehen Ihnen für alle Fragen zur Verfügung.
0391 72518-100
0391 72518-20