Patienten mit Infektionsbeschwerden können nach telefonischer Rücksprache mit ihrem Arzt eine Bescheinigung auf Arbeitsunfähigkeit (AU) bis zu 7 Tagen ausgestellt bekommen. Dieses kann bei Bedarf noch mal um 7 Tage verlängert werden. Sie müssen dafür nicht die Arztpraxen aufsuchen.
Die Regelung gilt für Patienten, die an leichten Erkrankungen der oberen Atemwege erkrankt sind und keine schwere Symptomatik vorweisen oder Kriterien des Robert-Koch-Instituts (RKI) für einen Verdacht auf eine Infektion mit COVID-19 erfüllen.
Diese Regelung ist nun erneut verlängert worden.