Junge Familie freut sich
19. Dezember 2022

Continentale BKK auch 2023 mit Top Preis-Leistungsverhältnis

Der Verwaltungsrat hat einen Zusatzbeitrag von nur 1,4 Prozent für das Jahr 2023 beschlossen. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag aller Krankenkassen für 2023 beträgt 1,6 Prozent. Die Versicherten der Continentale BKK profitieren somit auch in 2023 von einem Preisvorteil.

 

Auch im Jahr 2023 bietet die Continentale BKK ihren Kunden eine attraktive Beitragssatzgestaltung an. Damit können Sie bares Geld sparen. Vor allem, weil wir unsere Gesundheitsleistungen sogar weiter ausgebaut haben. 

Gesundheitsleistungen

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Hier haben wir Ihnen die wichtigsten Informationenen rund um den Beitrag 2023 zusammengestellt.

Bei der Continentale BKK setzt sich der Beitrag aus zwei Teilen zusammen.

1. Der allgemeine Beitragssatz: 
Dieser ist gesetzlich auf 14,6 Prozent festgelegt und bei allen Krankenkassen gleich.
Die Beiträge werden direkt in den Gesundheitsfonds der Krankenkassen abgeführt. 

2. Der Zusatzbeitrag:
Da der Gesundheitsfonds aber nicht alle Leistungen für die Versicherten finanzieren kann, müssen die Krankenkassen einen Zusatzbeitrag erheben.
Jedes Jahr legt das Bundesgesundheitsministerium den durchschnittlichen Zusatzbeitrag für alle Krankenkassen fest. Für 2023 wurde dieser aufgrund von deutlichen Ausgabensteigerungen um 0,3 Prozent auf nun 1,6 Prozent angehoben. 

Den kassenindividuellen Zusatzbeitrag bestimmt jede Krankenkasse selbst.
Bei der Continentale BKK liegt dieser in 2023 bei nur 1,4 Prozent und damit unter dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag. 

Von den Ausgabensteigerungen im Gesundheitswesen ist auch die Continentale BKK betroffen. Aufgrund unserer seriösen und weitsichtigen Finanzplanung konnten wir jedoch die finanziellen Unwägbarkeiten - unter anderem durch die COVID-19 Krise und den Ukrainekrieg - bisher gut auffangen. Der Continentale BKK ist es wichtig, die Anhebung des durchschnittlichen Zusatzbeitrages von 0,3 Prozent nicht vollumfänglich an unsere Kunden weiterzugeben. Deshalb haben wir unseren Zusatzbeitrag nur um 0,15 Prozent angepasst. 

Sie zahlen folglich ab dem 1. Januar 2023 insgesamt 16 Prozent (14,6 Prozent allgemeiner Beitragssatz + 1,4 Prozent Zusatzbeitrag). Dass diese Festsetzung wirtschaftlich vernünftig und fair ist, wurde von unserer Aufsichtsbehörde bestätigt. Die Zusatzbeiträge aller Kassen sind übrigens auf der Internetseite www.gkv-zusatzbeitraege.de des GKV-Spitzenverbandes gelistet. Bei versicherungspflichtigen Rentnern und Versorgungsbeziehern wirkt sich der Zusatzbeitrag mit einer zweimonatigen Verzögerung aus. 

Trotz der Tatsache, dass wir die Erhöhung des durchschnittleichen Zusatzbeitrages für die gesamte gesetzliche Krankenversicherung nicht in vollem Umfang an unsere Versicherten weiterreichen, sind wir gesetzlich verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen: Wird der Zusatzbeitrag erhöht, hat das Mitglied ein Sonderkündigungsrecht. Dieses kann zu Gunsten einer anderen Krankenkasse innerhalb eines Monats, für den der neue Zusatzbeitrag gilt, durch einen direkten Beitritt ausgeübt werden. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, die Krankenkasse zu wechseln. 

Wenn Sie Fragen zu Ihrem hochwertigen Krankenversicherungsschutz, unseren umfassenden Extraleistungen oder dem Beitragssatz haben, sprechen sie uns gerne an. Wir beraten Sie individuell und ausführlich. 
 

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