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Das Mitgliedermagazin der Continentale Betriebskrankenkasse

Lesen Sie hier die aktuelle Ausgabe mit wichtigen Informationen und spannenden Gesundheitstipps.

 
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Organspende - aktuelle Informationen

Laut der vom Bundestag gebilligten Gesetze zur Neuregelung der Organspende soll sich in Zukunft jeder in Deutschland Versicherte über 16 Jahre bewusst mit dem Thema Organspende befassen, um sich dann dafür oder dagegen entscheiden zu können.

Auf der Internetseite der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) finden Sie wichtige Informationen und häufig gestellte Fragen rund um das Thema Organspende. http://www.organspende-info.de/

Selbstverständlich stehen wir Ihnen gern persönlich für Ihre Fragen zur Verfügung und schicken Ihnen auf Anfrage einen Organspendeausweis zu.

Kontakt:
Tel. 0800 6 262626

 

Schadhafte Brustimplantate – die Continentale Betriebskrankenkasse unterstützt betroffene Frauen

Beim Thema schadhafte Brustimplantate der französischen Firma PIP unterstützt die Continentale Betriebskrankenkasse betroffene Versicherte.

„Zunächst einmal sollten die Frauen mit dem Arzt oder Krankenhaus klären, ob bei Ihnen Implantate der genannten Firma verwendet wurden“, so Henriette Nowienski, Leiterin Leistungsabteilung der Continentale BKK. Ist dies der Fall, so empfiehlt das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte dringend die Entfernung dieser Implantate.
Bei der Kostenübernahme für Untersuchung, Entfernung und Wiederaufbau der Brust wird unterschieden, ob der ursprüngliche Eingriff medizinisch notwendig war, oder es sich um eine Schönheitsoperation gehandelt hat. Bei einer medizinisch notwendigen Operation, z.B. in Folge von Brustkrebs, übernimmt die Continentale Betriebskrankenkasse selbstverständlich alle anfallenden Kosten.
Handelte es sich jedoch um eine Schönheitsoperation, so müssen sich die Frauen aufgrund gesetzlicher Vorgaben an den Kosten der Implantat-Entfernung beteiligen. Wichtig ist auch hier, dass die Gesundheit der Patientinnen im Vordergrund steht. Daher erfolgt zunächst die medizinische Behandlung, dann die Kostenbeteiligung.

Sollten Sie betroffen sein, rufen Sie uns gerne an, um das weitere Vorgehen zu besprechen.

Kontakt:
Continentale Betriebskrankenkasse
Jeannette Loebert
Königstraße 84
58840 Plettenberg
Tel. 02391 60325-30
j.loebert@continentale-bkk.de

 

Renten aus dem Ausland sind beitragspflichtig

Seit dem 1. Juli 2011 sind für alle Versicherten auch ausländische Renten beitragspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung.

 
Regelung für Renten aus dem Ausland
 

Versicherungsbeiträge steuerlich absetzen

Sie können Ihre Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung steuermindernd gelten machen. Hier finden Sie weiterführende Informationen.

 
Steuern sparen durch Bürgerentlastungsgesetz
/p2/continentale_betriebskrankenkasse.html

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